2 Vergabeverfahren - 2.1 Bekanntmachungen (Seite 2)

Vordruck Vorinformation (Fortsetzung)

Abschnitt IV: Verfahren

Abschnitt IV: Verfahren
  • In IV.1.1) ist eine Angabe nur dann erforderlich, wenn die Vorinformation gleichzeitig als Aufruf zum Teilnahme- wettbewerb für ein nicht offenes oder Verhandlungsverfahren dient.

  • In IV.1.3) und IV.1.6) sind in der Regel keine Angaben zu machen.

  • In IV.1.8) ist in der Regel das Feld „Ja" anzukreuzen.

  • In IV.2.2) ist eine Angabe nur dann erforderlich, wenn die Vorinformation gleichzeitig als Aufruf zum Teil- nahmewettbewerb für ein nicht offenes oder Verhandlungsverfahren dient.

  • In IV.2.4) ist „Deutsch" einzutragen.

  • In IV.2.5) ist eine Angabe nur dann erforderlich, wenn der (ungefähre) Beginn des Vergabeverfahrens bereits zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Vorinformation bekannt ist.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

Abschnitt VI: Weitere Angaben

Unter VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfe-/Nachprüfungsverfahren ist in allen Fällen die für die Vergabe- stelle zuständige Vergabekammer anzugeben.

Vordruck Auftragsbekanntmachung

Vordruck Auftragsbekanntmachung

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
  • Unter I.1) Name und Adressen ist im Feld „Nationale Identifikationsnummer" die ZENDIE-Identifikationsnummer der Dienststelle anzugeben und immer im Feld „NUTS-Code" der jeweilige NUTS-Code des Sitzes der Dienststelle. Die NUTS-Codizes sind auf der Internetseite der EU (www.simap.ted.europa.eu) über den Link http://www.simap.ted.europa.eu/de/web/simap/nuts einzusehen.

  • Unter I.5) Haupttätigkeit(en) ist unter Haupttätigkeit das Feld „Andere Tätigkeit" anzukreuzen und mit dem Zusatz „Straßenbau" zu ergänzen.

Abschnitt II: Gegenstand

Abschnitt II: Gegenstand
  • Unter II.1.2) CVP-Code Hauptteil ist stets die CPV-Nummer anzugeben (siehe Vorinformation). Als ergänzende Gegenstände sind ergänzende Leistungen (z. B. Erdbau, Verkehrssicherung, soweit nicht als gesondertes Fachlos vergeben) einzutragen. Für häufiger vorkommende Bauleistungen, hat das BMVI, Referat StB 14, zur Arbeits- erleichterung einen deutlich verkürzten CPV-Katalog erarbeitet, welcher im Anhang wiedergegeben ist.

  • Bei Vergaben im Bundesfernstraßenbau ist ergänzend immer der CPV-Code 45233124 (Bau von Fernstraßen) anzugeben.

  • Unter II.1.3) Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistung ist immer die Spalte Bauauftrag anzukreuzen und auszufüllen.

  • Unter II.1.6) Angaben zu den Losen ist „Ja" nur dann anzukreuzen, wenn eine getrennte Vergabe einzelner Lose an verschiedene Bieter vorbehalten wird. In diesem Fall ist weiterhin anzugeben, ob Angebote nur für ein Los, alle Lose oder einer maximalen Anzahl von Losen (Angabe der Anzahl erforderlich) möglich sind. Sollte weiterhin eine Begrenzung der an einen Bieter maximal zu vergebenden Lose vorgenommen werden, ist das Feld Maximale Anzahl an Losen, die an einen Bieter vergeben werden können: anzukreuzen und die zugehörige Anzahl zu benennen.

  • Unter II.2.3) ist im Feld „NUTS-Code" der jeweilige NUTS-Code des Baustellenbereiches anzugeben. Die NUTS-Codes sind auf der Internetseite der EU (www.simap.ted.europa.eu) über den Link http://www.simap.europa.eu/codes-and-nomenclatures/codes-nuts/index_de einzusehen. Weiterhin ist der in der Nähe des Baustellenbereiches befindliche größere Ort (Hauptort) zu bezeichnen.

  • Unter II.2.4) ist eine kurze Beschreibung der vorgesehenen Baumaßnahme nach Möglichkeit mit einigen wenigen wesentlichen Mengenangaben vorzunehmen.

  • Unter II.2.5) Zuschlagskriterien ist entweder das Feld Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt oder das Feld Die nachstehende Kriterien anzukreuzen. Sollte der Preis einziges Zuschlagskriterium sein, sind die Felder Die nachstehenden Kriterien und Preis - Gewichtung anzukreuzen und eine Gewichtung von 100 % anzugeben. Bei mehreren Zuschlagskriterien sind in der Regel die Felder Die nachstehenden Kriterien, Qualitätskriterium - Name/Gewichtung und Preis - Gewichtung anzukreuzen unter Benennung der Kriterien und zugehörigen Gewichtung.