256 - Vorankündigung gemäß § 2 BaustellV (Seite 2)

5.
Koordinator(en) – sofern erforderlich – für die Planung der Ausführung:
1
2
Koordinator(en) – sofern erforderlich – für die Ausführung des Bauvorhabens:
1
2
6.
7.
8.
9.
10. Bereits ausgewählte Arbeitgeber und Unternehmer ohne Beschäftigte: