Mit freundlichen Grüßen
(Person des Erklärenden¹ / Datum, Unterschrift und Stempel bei schriftlichen Mitteilung)
¹
Für die Wahrung der Textform reicht es aus, wenn bei juristischen Personen oder Handelsgesellschaften der Firmenname und die Rechtsform grundsätzlich ohne Zusatz des natürlichen Namens genannt wird.