254 - Zuschlagsschreiben (Seite 2)

Folgende OZ (Positionen) der ausgeschriebenen Grund- und Wahlpositionen:
Sonstiges
Annahmeerklärung:

Person des Erklärenden¹) / Datum, Unterschrift bei schriftlicher Annahmeerklärung

Ist
  • bei einer elektronisch übermittelten Annahmeerklärung in Textform die Person des Erklärenden¹), die die Erklärung abgibt, nicht angegeben

  • eine schriftliche Annahmeerklärung nicht an obiger Stelle unterschrieben oder

  • eine elektronische Annahmeerklärung, die signiert werden muss, nicht wie vorgegeben signiert,

kommt der Vertrag endgültig nicht zu Stande.

1)

Für die Wahrung der Textform reicht es aus, wenn bei juristischen Personen oder Handelsgesellschaften der Firmenname und die Rechtsform grundsätzlich ohne Zusatz des natürlichen Namens genannt wird.