Person des Erklärenden¹) / Datum, Unterschrift bei schriftlicher Annahmeerklärung
bei einer elektronisch übermittelten Annahmeerklärung in Textform die Person des Erklärenden¹), die die Erklärung abgibt, nicht angegeben
eine schriftliche Annahmeerklärung nicht an obiger Stelle unterschrieben oder
eine elektronische Annahmeerklärung, die signiert werden muss, nicht wie vorgegeben signiert,
kommt der Vertrag endgültig nicht zu Stande.
Ich bitte; diese Identnummer bei der Bauabwicklung bei allen Schreiben und Rechnungen zu verwenden.
Für die Wahrung der Textform reicht es aus, wenn bei juristischen Personen oder Handelsgesellschaften der Firmenname und die Rechtsform grundsätzlich ohne Zusatz des natürlichen Namens genannt wird.