253.2 - Information gemäß § 134 GWB II (Seite 2)

Die Wertung ergab folgendes Ergebnis (Fortsetzung):
Ich beabsichtige, nach Ablauf der Informationsfrist gemäß § 134 GWB, am

und für den Fall, dass bis dahin kein Nachprüfungsverfahren eingeleitet worden ist und nicht andere unvorhersehbare entscheidungsrelevante Gründe eingetreten sind, Ihnen den Zuschlag zu erteilen.

Die Auftragssumme muss dabei nicht der o. g. Wertungssumme entsprechen.

Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift

Bei elektronischer Versendung ohne Unterschrift gültig