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243 - Eignungsprüfung (Seite 7)
2. Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit) der benannten Nachunternehmer bzw. Unterauftragnehmer für zugehörige wesentliche Leistungen (Fortsetzung)
2.2 Bieter nicht PQ-qualifiziert; daher Nachweis der Eignung der Nachunternehmer bzw. Unterauftragnehmer über eigene PQ (Fortsetzung)
Die oben aufgeführten Unternehmen sind damit (erforderlichenfalls unter Einbeziehung oben aufgeführter zusätzlicher Einzelnachweise) geeignet:
Ja
Nein (Eignung nicht gegeben)
Begründung der nicht gegebenen Eignung (bei mehreren Unternehmen je nicht geeignetes Unternehmen eigene Begründung):
Abschließende Feststellung
3. Abschließende Feststellung
Der Bieter und dessen Unterauftrag-/Nachunternehmer sind geeignet:
Ja, der Bieter bleibt in der Wertung.
Nein, der Bieter wird wegen fehlender Eignung nicht berücksichtigt und mit Vorlage HVA B-StB Verständigung der Bieter National bzw. HVA B-StB Verständigung der Bieter EU hierüber unterrichtet.
Begründung:
Aufgestellt:
Datum, Unterschrift
Nach Abschluss der Eignungsprüfung die Eignungsfeststellung betreffende Angaben:
4. Nach Abschluss der Eignungsprüfung die Eignungsfeststellung betreffende Angaben:
Nach Abschluss der Eignungsprüfung die Eignungsfeststellung betreffende Angaben:
Der Bieter und dessen Unterauftrag-/Nachunternehmer sind damit nunmehr geeignet:
Ja, der Bieter bleibt in der Wertung.
Nein, der Bieter wird wegen fehlender Eignung nicht berücksichtigt und mit Vorlage HVA B-StB Verständigung der Bieter National bzw. HVA B-StB Verständigung der Bieter EU hierüber unterrichtet.
Aufgestellt:
Datum, Unterschrift
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