243 - Eignungsprüfung (Seite 6)

2. Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit) der benannten Nachunternehmer bzw. Unterauftragnehmer für zugehörige wesentliche Leistungen (Fortsetzung)
2.2 Bieter nicht PQ-qualifiziert; daher Nachweis der Eignung der Nachunternehmer bzw. Unterauftragnehmer über eigene PQ (Fortsetzung)
Die fehlenden bzw. nicht eindeutigen Nachweise wurden nachgefordert mit Schreiben vom
Die nachgeforderten Angaben wurden vollständig und fristgerecht vorgelegt: