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243 - Eignungsprüfung (Seite 3)
1. Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit) des Bieters / der Bietergemeinschaft für die Leistungen, die er im eigenen Betrieb erbringen will (Fortsetzung)
1.2 (Fortsetzung)
Zur Beurteilung der Eignung war zusätzlich zur Belegung der Eignung die Einbeziehung zusätzlicher Einzel- nachweise erforderlich, deren Vorlage
Zur Beurteilung der Eignung war zusätzlich zur Belegung der Eignung die Einbeziehung zusätzlicher Einzel- nachweise erforderlich, deren Vorlage
mit Angebotsabgabe gefordert war.
gesondert angefordert worden war.
Die geforderten Einzelnachweise liegen eindeutig und vollständig vor:
Ja
Nein
Wenn Nein, was fehlt?
Die fehlenden bzw. nicht eindeutigen Nachweise wurden nachgereicht mit Schreiben vom
Datum
Die nachgeforderten Angaben wurden vollständig und fristgerecht vorgelegt:
Ja
Nein
Wenn Nein, Sachverhaltsdarstellung:
Der Bieter bzw. die aufgeführten Mitglieder ist/sind damit (erforderlichenfalls unter Einbeziehung oben aufgeführter zusätzlicher Einzelnachweise) geeignet:
Ja
Nein (Eignung nicht gegeben)
Begründung der nicht gegebenen Eignung (bei Mitgliedern von Bietergemeinschaften je nicht geeignetes Mitglied eigene Begründung):
2. Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit) der benannten Nachunternehmer bzw. Unterauftragnehmer für zugehörige wesentliche Leistungen
Entfällt, da keine diesbezüglichen Unternehmen für zugehörige wesentliche Leistungen benannt wurden
2.1 Bieter PQ-qualifiziert; daher Nachweis der Eignung der Nachunternehmer bzw. Unterauftragnehmer über PQ des Bieters bzw. Mitglieder einer Bietergemeinschaft
Bieter PQ-qualifiziert; daher Nachweis der Eignung der Nachunternehmer bzw. Unterauftragnehmer über PQ des Bieters bzw. Mitglieder einer Bietergemeinschaft
Zur Beurteilung der Eignung war, zusätzlich zum Eintrag im PQ-Verzeichnis, die Einbeziehung zusätzlicher Einzelnachweise erforderlich, deren Vorlage
Zur Beurteilung der Eignung war, zusätzlich zum Eintrag im PQ-Verzeichnis, die Einbeziehung zusätzlicher Einzelnachweise erforderlich, deren Vorlage
mit Angebotsabgabe gefordert war.
gesondert angefordert worden war.
Die geforderten Einzelnachweise liegen eindeutig und vollständig vor:
Ja
Nein
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