242 - Angebotsprüfung und -wertung der Nebenangebote (Seite 5)

Eignung des Bieters in Bezug auf das angebotene Nebenangebot

5. Eignung des Bieters in Bezug auf das angebotene Nebenangebot
Die Eignung des Bieters ist nachgewiesen.

Eignung der benannten Nachunternehmer bzw. Unterauftragnehmer (EU-Vergaben)

6. Eignung der benannten Nachunternehmer bzw. Unterauftragnehmer (EU-Vergaben)
6.1
Für wesentliche Leistungen, die von Nachunternehmer / Unterauftragnehmer erbracht werden sollen, wurden die Namen auf gesondertes Verlangen fristgerecht benannt:
6.2
Die Eignung der benannten Nachunternehmen / Unterauftragnehmern, die wesent- liche Teilleistungen erbringen sollen, ist nachgewiesen durch (Mehrfachankreuzen möglich):
Damit sind die benannten Nachunternehmen / Unterauftragnehmern für die vorgesehene Leistung geeignet:

Festlegungen aufgrund der Eignungsprüfung

7. Festlegungen aufgrund der Eignungsprüfung
Aufgestellt: