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242 - Angebotsprüfung und -wertung der Nebenangebote (Seite 5)
Eignung des Bieters in Bezug auf das angebotene Nebenangebot
5. Eignung des Bieters in Bezug auf das angebotene Nebenangebot
Entfällt, da das Nebenangebot von einem Nachunternehmer bzw. Unterauftragnehmer erbracht werden soll (siehe hierzu Ziffer 6.)
Die Eignung des Bieters ist nachgewiesen.
Ja
Nein
Falls Ja, Eignung nachgewiesen durch:
erfolgten Nachweis für das Hauptangebot
PQ-Liste
EEE
Einzelnachweise
Eigenerklärung zur Eignung
Falls Nein, Feststellung des Sachverhaltes:
Eignung der benannten Nachunternehmer bzw. Unterauftragnehmer (EU-Vergaben)
6. Eignung der benannten Nachunternehmer bzw. Unterauftragnehmer (EU-Vergaben)
Punkte 6.1 bis 6.2 entfallen, da das Nebenangebot von dem Bieter selbst erbracht werden soll (siehe hierzu Ziffer 5.)
6.1
Für wesentliche Leistungen, die von Nachunternehmer / Unterauftragnehmer erbracht werden sollen, wurden die Namen auf gesondertes Verlangen fristgerecht benannt:
Ja
Nein
Falls Nein, Feststellung des Sachverhaltes:
6.2
Die Eignung der benannten Nachunternehmen / Unterauftragnehmern, die wesent- liche Teilleistungen erbringen sollen, ist nachgewiesen durch (Mehrfachankreuzen möglich):
erfolgten Nachweis für das Hauptangebot
Eintragung in PQ-Liste
EEE
Einzelnachweise
Eigenerklärung zur Eignung
Damit sind die benannten Nachunternehmen / Unterauftragnehmern für die vorgesehene Leistung geeignet:
Ja
Nein
Falls Nein, Feststellung des Sachverhaltes:
Festlegungen aufgrund der Eignungsprüfung
7. Festlegungen aufgrund der Eignungsprüfung
Das Nebenangebot bleibt weiter in der Wertung.
Das Nebenangebot wird aufgrund fehlender Eignung des Bieters bzw. der zur Ausführung benannten Nachunter- nehmer bzw. Unterauftragnehmer nicht berücksichtigt
Aufgestellt:
Datum, Unterschrift
Seite 4
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