Die Prüfung und Wertung der Angebote erfolgt nach Abschnitt 1.5.3 HVA B-StB. Sie erfolgt nur für die Nebenangebote der Bieter, deren Angebote für eine Beauftragung in Betracht kommen. Der ausgefüllte Vordruck ist dem jeweiligen Angebot zuzuordnen.