242 - Angebotsprüfung und -wertung der Nebenangebote (Seite 1)

Bezeichnung der Bauleistung:

Die Prüfung und Wertung der Angebote erfolgt nach Abschnitt 1.5.3 HVA B-StB. Sie erfolgt nur für die Nebenangebote der Bieter, deren Angebote für eine Beauftragung in Betracht kommen. Der ausgefüllte Vordruck ist dem jeweiligen Angebot zuzuordnen.

Formale und rechnerische Prüfung, Prüfung auf Mischkalkulation

Formale Prüfung

1. Formale Prüfung
1.1 Das Nebenangebot ist gemäß Nr. 5 der Aufforderung bzw. EU-Aufforderung zur Angebotsabgabe zugelassen.
1.2 Das Nebenangebot ist auf besonderer Anlage gemacht und als solches deutlich gekennzeichnet.
1.3 Das Nebenangebot beeinflusst Teilleistungen (OZ) des Leistungsverzeichnisses.
1.4 Eintragungen des Bieters (Preise, Erklärungen) sind zweifelsfrei.