1 Vergabeunterlagen - 1.5 Teilnahmewettbewerb (Seite 2)

Bei EU-Vergabeverfahren (Fortsetzung)
Anlage C): Unterlagen, die ausgefüllt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind:

Gemäß § 12a EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A sind die vollständigen Vergabeunterlagen ab dem Tag der Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb bzw. zur Interessensbestätigung unentgeltlich, uneingeschränkt zur Verfügung zu stellen. Daher ist die EU-Aufforderung zur Angebotsabgabe einschl. aller dieser zugeordneter Anlagen der Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb EU bzw. zur Interessensbestätigung beizufügen. Bei Vergaben im Bundesfernstraßenbau ist bei nationalen Vergabeverfahren entsprechend zu verfahren.

(3) Die Vordrucke sind gemäß den Vorgaben und nachfolgenden Hinweisen auszufüllen. Zu den Vordrucken „HVA B-StB Aufforderung Teilnahmewettbewerb National" und „HVA B-StB Aufforderung Teilnahmewettbewerb EU / Interessensbestätigung" werden folgende Hinweise gegeben:
  • In Nr. 6 der Aufforderung darf bei hinreichend geeigneten Bewerbern die Anzahl nicht unter drei, im Rahmen eines nichtoffenen Verfahrens nicht unter fünf liegen.

  • In Nr. 7 sind die konkret geforderten Angaben bzw. Nachweise gemäß § 6a VOB/A bzw. § 6a EU VOB/A anzugeben.

In der Informationsunterlage zum Leistungsgegenstand müssen neben der eindeutigen Beschreibung insbesondere die Mindestanforderungen aufgeführt sein.