Gemäß § 12a EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A sind die vollständigen Vergabeunterlagen ab dem Tag der Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb bzw. zur Interessensbestätigung unentgeltlich, uneingeschränkt zur Verfügung zu stellen. Daher ist die EU-Aufforderung zur Angebotsabgabe einschl. aller dieser zugeordneter Anlagen der Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb EU bzw. zur Interessensbestätigung beizufügen. Bei Vergaben im Bundesfernstraßenbau ist bei nationalen Vergabeverfahren entsprechend zu verfahren.