(Wie Aufforderung bzw. EU-Aufforderung zur Angebotsabgabe)
Die Bezeichnungen „Baustelle" und „Baubereich" werden in folgendem Sinne verwendet:
Flächen, die der Auftraggeber zur Ausführung der Leistung, für die Baustelleneinrichtung und zur vorübergehenden Lagerung von Stoffen und Bauteilen zur Verfügung stellt, zuzüglich der Flächen, die der Auftragnehmer darüber hinaus in Anspruch nimmt.
Baustelle und die Umgebung, die durch die Ausführung der Bauarbeiten beeinträchtigt werden kann.
Bei elektronischer Rechnungsstellung (XRechnung) hat der Auftragnehmer die Nachweise gemäß § 14 Abs. 1 VOB/B getrennt und vor der Rechnung an den Auftraggeber zu übergeben.Gegebenenfalls sind in der Vereinbarung zur Bauabrechnung weitere Festlegungen zu treffen.
Auftragnehmer,
Auftraggeber,
Nummer des Aufmaßblattes,
Bezeichnung der Bauleistung,
Ordnungszahl (OZ)
Unmittelbar über den Unterschriften und dem Datum muss das Aufmaßblatt den Text enthalten: „Aufgestellt".
Jeder Ansatz der Mengenberechnung muss einen direkten Bezug zu den der Abrechnung zugrunde liegenden Feststellungen, Zeichnungen und anderen Belegen haben. Nur der Verweis auf frühere Berechnungen ist nicht zulässig.
Lieferwerk,
Name der Baustelle,
Bezeichnung des Wägegutes,
Nummer des Wiegenachweises,
Datum und Uhrzeit der Wägung,
Taramasse (T), kein gespeicherter mittlerer Tarawert (PT),
Bruttomasse (B),
Nettomasse (N),
Kennzeichnung des Fahrzeugs (betriebseigene Bezeichnung/amtliches Kennzeichen).