131 - Besondere Vertragsbedingungen (Seite 4)

10. Preisgleitklauseln
Die Geltung folgender Preisgleitklausel(n) wird vereinbart:
11. Weitere Besondere Vertragsbedingungen
12. Sanktionierung Nichterfüllung Technischer Wert
13. Implementierung eines Verfügbarkeitsmodells
Anlagen