131 - Besondere Vertragsbedingungen (Seite 2)

1. Vertragsfristen (§ 5 VOB/B) (Fortsetzung)
1.3 Vollendung der Ausführung nach Datum
Spätestens am
1.4 Einzelfristen für Verkehrsbeschränkungen
1.4.1

Vertragsstrafen (§ 11 VOB/B)

2. Vertragsstrafen (§ 11 VOB/B)

Bei vom Auftragnehmer zu vertretender Überschreitung der Vertragsfristen hat dieser gemäß § 11 VOB/B für jeden Werk- bzw. Kalendertag, um den eine Frist überschritten wird, folgende Vertragsstrafe(n) zu zahlen:

2.1 Bei Überschreitung der Frist für die Vollendung der Ausführung
2.2
Vertragsstrafe je Werktag in % der Kosten der Ausführung der zugehörigen baulichen Leistung (netto) bei Überschreitung der Einzelfristen für die Vollendung:
Vertragsstrafe je Kalendertag in % der Kosten der Ausführung der zugehörigen baulichen Leistung (netto) bei Überschreitung der Einzelfristen für die Vollendung:
2.3 Vertragsstrafe je Kalendertag in % der Kosten der Ausführung der zugehörigen baulichen Leistung (netto) bei Überschreitung der Einzelfristen für Verkehrsbeschränkungen