dass das vom Auftraggeber vorgeschlagene Produkt Inhalt meines/unseres Angebotes ist, wenn Teilleistungs- beschreibungen des Auftraggebers den Zusatz „oder gleichwertig“ enthalten und von mir/uns keine Produktangaben (Hersteller- und Typbezeichnung) eingetragen wurden.
dass falls von mir/uns mehrere Nebenangebote abgegeben wurden, mein/unser Angebot auch die Kumulation der Nebenangebote, die sich nicht gegenseitig ausschließen, umfasst.
dass alle ggf. von mir/uns verwendeten Holzprodukte nach FSC, PEFC oder gleichwertig zertifiziert sind oder die für das jeweilige Herkunftsland geltenden Kriterien des FSC oder PEFC einzeln erfüllen.
dass ich/wir einen pauschalen Schadenersatz in Höhe von 15% der Abrechnungssumme zahlen werde, falls ich/wir aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen habe, die eine unzulässige Wettbewerbseinschränkung darstellt.
dass ich/wir jede vom zuständigen Finanzamt vorgenommene Änderung in Bezug auf eine vorgelegte Freistellungs- bescheinigung (§ 48b EStG) dem Auftraggeber unverzüglich in Textform mitteile/n.