121 - Angebotsschreiben (Seite 3)

Elektronisches Angebot in Textform³)
Schriftliches Angebot

Stempel und Unterschrift

Ist
  • bei einem elektronisch übermitteltem Angebot in Textform der Bieter nicht erkennbar³),

  • ein schriftliches Angebot nicht an obiger Stelle unterschrieben oder

  • ein elektronisches Angebot, das signiert bzw. mit einem Siegel versehen werden muss,
    nicht wie vorgegeben signiert bzw. mit einem Siegel versehen,

wird das Angebot ausgeschlossen.

³)

Für die Wahrung der Textform reicht es grundsätzlich aus, wenn bei juristischen Personen oder Handelsgesellschaften der Firmenname genannt wird.