Anlage 2 zur Anzeige nach § 10 Abs. 1 ThürWTG - Inbetriebnahme einer Besonderen Wohnform - Leitungsperson (Seite 5)

4. Selbstauskunft

Gemäß § 2 Abs. 1 Heimpersonalverordnung (HeimPersV), § 4 Abs. 1 HeimPersV i.V.m. § 3 Abs. 1 - 2 HeimPersV ist eine der Voraussetzungen zur Geeignetheit die persönliche Eignung des jeweiligen Funktionsträgers. Aus diesem Grund kann die zuständige Behörde eine Abfrage bei der Staatsanwaltschaft durchführen.

Sind Strafverfahren anhängig?

ja

nein

Grund der Ermittlungen?
Bei welchen Staatsanwaltschaften werden Ermittlungsverfahren geführt bzw. sind gerichtliche Verfahren anhängig?
Aktenzeichen Staatsanwaltschaft:

Wenn ja:

Name:
Geburtsname:
Sämtliche Vornamen:
Geburtsdatum:
Geburtsort:
Staatsangehörigkeit:
Wohnanschrift:
Hiermit erteile ich meine Einwilligung zur Abfrage bei der Staatsanwaltschaft.

Name in Druckbuchstaben und Unterschrift der anzuzeigenden Person

Hinweis zum Datenschutz

Informationen zum Umgang mit Ihren Daten im Thüringer Landesverwaltungsamt finden Sie im Internet unter: https://landesverwaltungsamt.thueringen.de/datenschutz. Auf Wunsch übersenden wir Ihnen eine Papierfassung.

Anzeigeformular § 10 Abs. 1 ThürWTG - Anlage 2 - 07/2025

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