- Heimaufsicht Weimar 233.65 -- Heimaufsicht Gera 233.66 -- Heimaufsicht Suhl 233.67 -
nach § 10 Abs. 1 Thüringer Wohn – und Teilhabegesetz (ThürWTG)
Inbetriebnahme einer stationären Pflegeeinrichtung
Thüringer LandesverwaltungsamtAbteilung 23 – Wirtschaft, Verkehr und GesundheitReferat 233Postfach 224999403 Weimar
-6464--stationär
Zur Überprüfung der Anforderungen gem. § 9 ThürWTG zum Betrieb einer stationären Einrichtung wird unter Wahrung der gesetzlich normierten 3-Monats-Frist der geplante Betrieb einer stationären Einrichtung gem. § 10 Abs. 1 ThürWTG angezeigt.
Straße und Hausnummer:
*Angabe vom Aktenzeichen, falls bereits bekannt
Anzeigeformular § 10 Abs. 1 ThürWTG - Stammdaten - 07/2025
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