Anzeige nach § 14 Thüringer Wohn- und Teilhabegesetz (ThürWTG) - Weimar_barrierefrei (Seite 1)

Thüringer Landesverwaltungsamt
Abteilung Wirtschaft und Gesundheit
Referat 630
Postfach 2249
99403 Weimar

Zur Überprüfung der Anforderungen gem. § 13 ThürWTG zum Betrieb einer nicht selbstorganisierten ambulant betreuten Wohnform im Sinne des § 3 ThürWTG wird unter Wahrung der gesetzlich normierten 1-Monats-Frist der geplante Betrieb einer ambulant betreuten Wohnform
gem. § 14 ThürWTG angezeigt.

Die Anzeige erfolgt durch

den Träger der ambulant betreuten Wohnform

den Anbieter der Pflege- oder Betreuungsleistung

1.

Wohnform

Name / Bezeichnung
Art der Wohnform
Anschrift
Internet-, E-Mail-Adresse

www.

Ansprechpartner

2.

Träger der ambulant betreuten Wohnform und/oder Vermieter des Wohnraumes

Träger der ambulant betreuten Wohnform und/oder Vermieter des Wohnraumes
Rechtsform
Anschrift