Zur Überprüfung der Anforderungen gem. § 13 ThürWTG zum Betrieb einer nicht selbstorganisierten ambulant betreuten Wohnform im Sinne des § 3 ThürWTG wird unter Wahrung der gesetzlich normierten 1-Monats-Frist der geplante Betrieb einer ambulant betreuten Wohnform
gem. § 14 ThürWTG angezeigt.