1 Ist der Vertragspartner ein Einzelunternehmen, zeichnen Sie die Daten des Inhabers des Unternehmens mit diesem Bogen auf.
2 Folgende Daten müssen Sie dokumentieren: Vor- und Nachname, Geburtsort, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit und eine Wohnanschrift. Ist der Vertragspartner
nicht persönlich anwesend, müssen Sie eine Fernidentifizierung durchführen!
3 Ggf. Kopie ausländerrechtlicher Dokumente, die explizit als „Ausweisersatz“ bezeichnet sind.
4 Vertreter/Bote ist eine natürliche Person, die persönlich anwesend ist!
5 Geschäftsbeziehung ist jede Beziehung, die unmittelbar in Verbindung mit Ihren gewerblichen oder beruflichen Aktivitäten steht und bei der beim Zustandekommen
des Kontakts davon ausgegangen wird, dass sie von gewisser Dauer sein wird. Wichtig: . Transaktion, s. Fußnote 9
6 Hierunter können auch Transaktionen oder Geschäftsbeziehungen mit Ländern, die in der Nationalen Risikoanalyse unter 3.1.3 und in der Anl. 4 genannt
sind, fallen; Stand 1/2020 insb. Großbritannien, China, Italien, Schweiz, Türkei, Russland, Karibische Inseln, Kanalinseln, Libanon, Panama, Zypern,
Malta, Lettland. Bewerten Sie das Risiko in Ihrer Risikoanalyse und legen Sie hier ggf. eigene risikoangemessene Sicherungsmaßnahmen fest.
7 PeP sind natürliche Personen, die ein hochrangiges öffentl. Amt auf inter-/nationaler/europäischer Ebene ausüben oder noch vor 12 Monaten ausgeübt
haben. Auf Ebene der Bundesländer gelten nur Ministerpräsidenten, Minister u. Staatssekretäre, die Bundesratsmitglieder sind, als PeP. Siehe auch § 1
Abs. 12 GwG.
8 Stand 1/2020 (aktuelle Liste einsehbar auf der Homepage des Zolls - FIU): Afghanistan, Bosnien und Herzegowina, Guyana, Irak, DVR Laos, Syrien,
Uganda, Vanuatu, Jemen, Äthiopien, Sri Lanka, Trinidad und Tobago, Tunesien, Iran, Demokrat. Volksrepublik Korea (DVK = Nordkorea), Pakistan
9 Transaktion im Sinne des GwG ist eine oder, soweit zwischen ihnen eine Verbindung zu bestehen scheint, mehrere Handlungen, die eine Geldbewegung
oder eine sonstige Vermögensverschiebung bezwecken oder bewirken. Bei Immobilienmaklern und Vermittlungstätigkeiten von Güterhändlern gilt als Transaktion das
vermittelte Rechtsgeschäft.