Antrag und Bescheid für die Durchführung von Großraum- und/oder Schwerverkehr über die Beförderung von Ladungen mit überhöhten Abmessungen und/oder Gewichten (Seite 2)

Vom Antragsteller auszufüllen

Bescheinigungen

Bescheinigungen
I.
Bei Transporten über mehr als 250 km Wegstrecke mit Fahrzeugen, deren Maße und Gewichte die Grenzwerte in Nr. V. 4 / Nr. III. 4 VwV zu § 29 Abs. 3 / § 46 Abs. 1 Nr. 5 StVO überschreiten, sind beizufügen:
1.
Wenn Fahrzeuge einschließlich Ladung bis zu 4,20 m breit oder 4,80 m hoch sind,

eine Bescheinigung der für den Versandort zuständigen Güterabfertigung darüber, ob und ggf. innerhalb welcher Fristen und unter welchen Gesamtkosten die Schienenbeförderung bzw. eine gebrochene Beförderung Schiene/Straße möglich ist.

2.
Wenn Fahrzeuge einschließlich Ladung mehr als 4,20 m breit oder 4,80 m hoch sind oder ein Gewicht von 72 t überschreiten,

eine Bescheinigung der nächsten Wasser- und Schifffahrtsdirektion darüber, ob und ggf. innerhalb welcher Fristen und unter welchen Gesamtkosten die Beförderung auf dem Wasser bzw. eine gebrochene Beförderung Wasser/Straße möglich ist.

Die Bescheinigung(en) liegt/liegen dem Antrag bei.
II.

Handelt der Antragsteller im Auftrag eines anderen, ist eine Vollmacht diesem Antrag beizufügen.

Erklärung zur Haftung

Erklärung zur Haftung

Soweit durch den Transport Schäden entstehen, verpflichte ich mich/verpflichten wir uns, für Schäden an Straßen und deren Einrichtungen sowie an Eisenbahnanlagen, Eisenbahnfahrzeugen, sonstigen Eisenbahngegenständen und Grundstücken auf- zukommen und Straßenbaulastträger, Polizei, Verkehrssicherungspflichtige und Eisenbahnunternehmer von Ersatzansprüchen Dritter, die aus diesen Schäden hergeleitet werden, freizustellen. Ich verzichte/Wir verzichten ferner darauf, Ansprüche daraus herzuleiten, dass die Straßenbeschaffenheit nicht den besonderen Anforderungen des Transportes entspricht.

Firmenstempel + Unterschrift
II.

Erlaubnis/Ausnahmegenehmigung

Erlaubnis/Ausnahmegenehmigung
Die beantragte Erlaubnis/Ausnahmegenehmigung wird stets widerruflich dem Antragsteller, der von ihm vertretenen Person bzw. dem Unternehmen wie folgt erteilt:
Nur von der Behörde auszufüllen
1.

die aufgeführten Bedingungen und Auflagen sowie Hinweise und die beiliegende Rechtsbehelfsbelehrung sind Bestand- teile dieses Bescheides.

2.
Fahrtweg:
3.
Geltungsdauer:
4.

Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Die Kostenentscheidung beruht auf den §§ 1, 2 und 4 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) i. V. mit Nr. 263 und Nr. 264 des Gebührentarifs.

Datum, Unterschrift + Dienstsiegel