Antrag und Bescheid für die Durchführung von Großraum- und/oder Schwerverkehr über die Beförderung von Ladungen mit überhöhten Abmessungen und/oder Gewichten (Seite 2)

Vom Antragsteller auszufüllen
Bescheinigungen
I.
Bei Transporten über mehr als 250 km Wegstrecke mit Fahrzeugen, deren Maße und Gewichte die Grenzwerte in Nr. V. 4 / Nr. III. 4 VwV zu § 29 Abs. 3 / § 46 Abs. 1 Nr. 5 StVO überschreiten, sind beizufügen:
1.
Wenn Fahrzeuge einschließlich Ladung bis zu 4,20 m breit oder 4,80 m hoch sind,

eine Bescheinigung der für den Versandort zuständigen Güterabfertigung darüber, ob und ggf. innerhalb welcher Fristen und unter welchen Gesamtkosten die Schienenbeförderung bzw. eine gebrochene Beförderung Schiene/Straße möglich ist.

2.
Wenn Fahrzeuge einschließlich Ladung mehr als 4,20 m breit oder 4,80 m hoch sind oder ein Gewicht von 72 t überschreiten,

eine Bescheinigung der nächsten Wasser- und Schifffahrtsdirektion darüber, ob und ggf. innerhalb welcher Fristen und unter welchen Gesamtkosten die Beförderung auf dem Wasser bzw. eine gebrochene Beförderung Wasser/Straße möglich ist.

Die Bescheinigung(en) liegt/liegen dem Antrag bei.
II.

Handelt der Antragsteller im Auftrag eines anderen, ist eine Vollmacht diesem Antrag beizufügen.

Erklärung zur Haftung

Soweit durch den Transport Schäden entstehen, verpflichte ich mich/verpflichten wir uns, für Schäden an Straßen und deren Einrichtungen sowie an Eisenbahnanlagen, Eisenbahnfahrzeugen, sonstigen Eisenbahngegenständen und Grundstücken auf- zukommen und Straßenbaulastträger, Polizei, Verkehrssicherungspflichtige und Eisenbahnunternehmer von Ersatzansprüchen Dritter, die aus diesen Schäden hergeleitet werden, freizustellen. Ich verzichte/Wir verzichten ferner darauf, Ansprüche daraus herzuleiten, dass die Straßenbeschaffenheit nicht den besonderen Anforderungen des Transportes entspricht.

Firmenstempel + Unterschrift
II.
Erlaubnis/Ausnahmegenehmigung
Die beantragte Erlaubnis/Ausnahmegenehmigung wird stets widerruflich dem Antragsteller, der von ihm vertretenen Person bzw. dem Unternehmen wie folgt erteilt:
Nur von der Behörde auszufüllen
1.

die aufgeführten Bedingungen und Auflagen sowie Hinweise und die beiliegende Rechtsbehelfsbelehrung sind Bestand- teile dieses Bescheides.

2.
Fahrtweg:
3.
Geltungsdauer:
4.

Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Die Kostenentscheidung beruht auf den §§ 1, 2 und 4 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) i. V. mit Nr. 263 und Nr. 264 des Gebührentarifs.

Datum, Unterschrift + Dienstsiegel