GW-5: Anleitung zur Grundsteuer-Änderungsanzeige (Seite 2)

Unter welchen Bedingungen und zu welchem Zeitpunkt muss ich die Grundsteuer-Änderungsanzeige abgeben? (Fortsetzung)

Geben Sie bitte anstatt einer Grundsteuer-Änderungsanzeige eine vollständige Erklärung zur Feststellung des
Grundsteuerwerts ab, wenn Sie vom Finanzamt dazu aufgefordert werden. Haben Sie bereits eine Erklärung zur Feststellung
des Grundsteuerwerts elektronisch über das Portal „Mein ELSTER“ an die Finanzverwaltung übermittelt, können Sie mit Hilfe
der „Datenübernahme“ die Daten aus dieser Erklärung übernehmen, punktuell anpassen und unter Angabe des zutreffenden
Feststellungszeitpunktes an die Finanzverwaltung übermitteln. Sie müssen dann nicht alle Daten vollständig neu erfassen.

Wenn Sie die Anzeige nicht innerhalb der vorgegebenen Frist abgeben können, beantragen Sie bitte rechtzeitig eine
Fristverlängerung und begründen Sie diese.

Sie müssen keine Grundsteuer-Änderungsanzeige abgeben, wenn folgende Änderungen eingetreten sind:
Eigentümerwechsel, Ausnahmen:
  • Wechsel des (wirtschaftlichen) Eigentums eines mit einem Gebäude auf fremdem Grund und Boden bebauten Grundstück (siehe hierzu Zeile 42) oder

  • Änderungen in den Eigentumsverhältnissen bei steuerbefreitem Grundbesitz (siehe hierzu Zeile 45).

  • Ermittlung von Bodenrichtwerten durch die Gutachterausschüsse auf einen Stichtag nach dem
    Hauptfeststellungszeitpunkt 1. Januar 2022 (Ausnahme ggf. Änderung des Entwicklungszustandes, siehe hierzu
    Zeile 31).

  • Alterung des Gebäudes.

  • Einfache Modernisierungsmaßnahmen, die nicht zu einer Kernsanierung führen (siehe hierzu Zeile 32).

  • Errichtung von freistehenden Carports bei Ein- und Zweifamilienhäusern, Wohnungseigentum oder
    Mietwohngrundstücken.

Wann ist der Feststellungszeitpunkt?

Wann ist der Feststellungszeitpunkt?

Der Feststellungszeitpunkt ist der 1. Januar des Jahres, das auf das Jahr folgt, in dem die wirtschaftliche Einheit entstanden ist oder der 1. Januar des Jahres, das auf die Änderung folgt. Besteht die wirtschaftliche Einheit bereits, war aber bisher vollständig von der Grundsteuer befreit, ist der Zeitpunkt der Nachfeststellung der 1. Januar des Jahres, in dem der Grundsteuerwert erstmals der Besteuerung zugrunde gelegt wird. Die Angaben in der Änderungsanzeige beziehen Sie bitte - sofern nachfolgend nichts anderes angegeben ist - auf die Verhältnisse zum Feststellungszeitpunkt.

Wo finde ich das Aktenzeichen bzw. die Steuernummer?

Wo finde ich das Aktenzeichen bzw. die Steuernummer?

Sie finden das Aktenzeichen (oder in den Ländern Berlin, Bremen und Schleswig-Holstein die Steuernummer) auf Ihrem letzten Bescheid zur Feststellung des Grundsteuerwerts oder des Einheitswerts oder der Festsetzung des Grundsteuermessbetrags. Auch auf dem Grundsteuerbescheid oder sonstigen Bescheiden der Gemeinde können Sie das Aktenzeichen (oder die Steuernummer) finden. Ggf. wurde Ihnen das aktuelle Aktenzeichen (oder die Steuernummer) auch mit einem Informationsschreiben mitgeteilt.

Welches Finanzamt ist zuständig?

Welches Finanzamt ist zuständig?

Geben Sie die Anzeige bei dem Finanzamt ab, in dessen Bezirk das Grundstück oder der Betrieb der Land- und Forstwirtschaft liegt. Nähere Informationen zu dem zuständigen Finanzamt finden Sie auch im Internet unter www.finanzamt.de.

Wo finde ich weitere Informationen?

Wo finde ich weitere Informationen?

Weitere Informationen und Hilfen finden Sie im Internet unter www.grundsteuerreform.de. Bei Fragen rund um das Thema Grundsteuer unterstützt Sie auch der virtuelle Assistent der Steuerverwaltung, den Sie unter www.steuerchatbot.de
erreichen.

Anzeigepflichtige/r

Anzeigepflichtige/r

Zu den Zeilen 4 bis 11

Zu den Zeilen 4 bis 11
Tragen Sie bitte die erforderlichen Daten der Person ein, die zur Abgabe der Grundsteuer-Änderungsanzeige verpflichtet ist und die für etwaige Rückfragen des Finanzamts zur Verfügung steht. Den einzutragenden Anredeschlüssel können Sie der untenstehenden Liste entnehmen:
01

ohne Anrede

02

Herrn

03

Frau

07

Firma

08

Erbengemeinschaft

09

Arbeitsgemeinschaft

10

Grundstücksgemeinschaft

11

Gesellschaft bürgerlichen Rechts

12

Sozietät

13

Praxisgemeinschaft

14

Betriebsgemeinschaft

15

Wohnungseigentümergemeinschaft

16

Partnergesellschaft

17

Partenreederei

Geben Sie bitte an, ob die angegebene Person, Gesellschaft oder Gemeinschaft (Mit-)Eigentümerin bzw. (Mit-)Eigentümer des Grundbesitzes, Erbbauberechtigte bzw. Erbbauberechtigter oder Eigentümerin bzw. Eigentümer eines mit einem fremden Gebäude bebauten Grund und Bodens ist.