GW-5: Anleitung zur Grundsteuer-Änderungsanzeige (Seite 2)
Wann ist der Feststellungszeitpunkt?
Der Feststellungszeitpunkt ist der 1. Januar des Jahres, das auf das Jahr folgt, in dem die wirtschaftliche Einheit entstanden ist oder der 1. Januar des Jahres, das auf die Änderung folgt. Besteht die wirtschaftliche Einheit bereits, war aber bisher vollständig von der Grundsteuer befreit, ist der Zeitpunkt der Nachfeststellung der 1. Januar des Jahres, in dem der Grundsteuerwert erstmals der Besteuerung zugrunde gelegt wird. Die Angaben in der Änderungsanzeige beziehen Sie bitte - sofern nachfolgend nichts anderes angegeben ist - auf die Verhältnisse zum Feststellungszeitpunkt.
Wo finde ich das Aktenzeichen bzw. die Steuernummer?
Sie finden das Aktenzeichen (oder in den Ländern Berlin, Bremen und Schleswig-Holstein die Steuernummer) auf Ihrem letzten Bescheid zur Feststellung des Grundsteuerwerts oder des Einheitswerts oder der Festsetzung des Grundsteuermessbetrags. Auch auf dem Grundsteuerbescheid oder sonstigen Bescheiden der Gemeinde können Sie das Aktenzeichen (oder die Steuernummer) finden. Ggf. wurde Ihnen das aktuelle Aktenzeichen (oder die Steuernummer) auch mit einem Informationsschreiben mitgeteilt.
Welches Finanzamt ist zuständig?
Geben Sie die Anzeige bei dem Finanzamt ab, in dessen Bezirk das Grundstück oder der Betrieb der Land- und Forstwirtschaft liegt. Nähere Informationen zu dem zuständigen Finanzamt finden Sie auch im Internet unter www.finanzamt.de.
Wo finde ich weitere Informationen?
Weitere Informationen und Hilfen finden Sie im Internet unter www.grundsteuerreform.de. Bei Fragen rund um das Thema Grundsteuer unterstützt Sie auch der virtuelle Assistent der Steuerverwaltung, den Sie unter www.steuerchatbot.de
erreichen.
Anzeigepflichtige/r
Zu den Zeilen 4 bis 11
ohne Anrede
Herrn
Frau
Firma
Erbengemeinschaft
Arbeitsgemeinschaft
Grundstücksgemeinschaft
Gesellschaft bürgerlichen Rechts
Sozietät
Praxisgemeinschaft
Betriebsgemeinschaft
Wohnungseigentümergemeinschaft
Partnergesellschaft
Partenreederei
Geben Sie bitte an, ob die angegebene Person, Gesellschaft oder Gemeinschaft (Mit-)Eigentümerin bzw. (Mit-)Eigentümer des Grundbesitzes, Erbbauberechtigte bzw. Erbbauberechtigter oder Eigentümerin bzw. Eigentümer eines mit einem fremden Gebäude bebauten Grund und Bodens ist.