GW-5: Anleitung zur Grundsteuer-Änderungsanzeige (Seite 9)
Abschlag nach § 15 Absatz 2 GrStG:
Für das Grundstück wurde eine Förderzusage nach § 13 Absatz 3 des Wohnraumförderungsgesetzes erteilt.
Abschlag nach § 15 Absatz 3 GrStG:
Für das Grundstück wurde eine Förderzusage nach einem Wohnraumförderungsgesetz eines Landes erteilt.
Abschlag nach § 15 Absatz 4 Satz 1 Nummer 1 GrStG: Das Grundstück wird einer Wohnungsbaugesellschaft zugerechnet. Die Anteile der Wohnungsbaugesellschaft werden mehrheitlich von einer oder mehreren Gebietskörperschaft/en gehalten, und es besteht ein Gewinnabführungsvertrag zwischen der Wohnungsbaugesellschaft und der Gebietskörperschaft beziehungsweise den Gebietskörperschaften.