Haben sich Änderungen bei den tatsächlichen Verhältnissen im land- und forstwirtschaftlichen Vermögen ergeben, dann machen Sie bitte umfassende Angaben zu den Änderungen auf einem gesonderten Blatt und fügen Sie dieses der Grundsteuer-Änderungsanzeige bei.
Hinweis: Haben Sie eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts elektronisch über das Portal „Mein ELSTER" an die Finanzverwaltung übermittelt, können Sie mit Hilfe der „Datenübernahme" die Daten aus dieser Erklärung übernehmen, punktuell anpassen und unter Angabe des zutreffenden Feststellungszeitpunktes an die Finanzverwaltung übermitteln. Sie müssen dann nicht alle Daten vollständig neu erfassen.
Beispiel:
Landwirt L hat vier neue Flurstücke erworben und ein bisher in seinem Eigentum befindliches Flurstück verkauft. Auf einem weiteren in seinem Eigentum befindlichen Flurstück (3 ha) baut L auf 2 ha anstatt Getreide nun Spargel an. Auf einem gesonderten Blatt listet L die vier „neuen" Flurstücke mit Angaben zur Gemeinde, Gemarkung, Flur, amtlichen Fläche und der jeweiligen Nutzung bzw. Teilnutzung mit ggf. nötigen Zusatzangaben (EMZ, Bruttogrundfläche, Durchflussmenge) auf: