Haben sich Änderungen bei den tatsächlichen Verhältnissen im land- und forstwirtschaftlichen Vermögen ergeben, dann machen Sie bitte umfassende Angaben zu den Änderungen auf einem gesonderten Blatt und fügen Sie dieses der Grundsteuer-Änderungsanzeige bei.
Beispiel:
Landwirt L hat vier neue Flurstücke erworben und ein bisher in seinem Eigentum befindliches Flurstück verkauft. Auf einem weiteren in seinem Eigentum befindlichen Flurstück (3 ha) baut L auf 2 ha anstatt Getreide nun Spargel an. Auf einem gesonderten Blatt listet L die vier „neuen“ Flurstücke mit Angaben zur Gemeinde, Gemarkung, Flur, amtlichen Fläche und der jeweiligen Nutzung bzw. Teilnutzung mit ggf. nötigen Zusatzangaben (EMZ, Bruttogrundfläche, Durchflussmenge) auf: