GW-5: Anleitung zur Grundsteuer-Änderungsanzeige (Seite 10)

Änderungen bei Ermäßigungen der Steuermesszahl (Fortsetzung)

Abschlag nach § 15 Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 GrStG:
Das Grundstück wird einer Wohnungsbaugesellschaft zugerechnet. Die Wohnungsbaugesellschaft ist als gemeinnützig im Sinne des § 52 der Abgabenordnung anerkannt.

Abschlag nach § 15 Absatz 4 Satz 1 Nummer 3 GrStG: Das Grundstück wird einer Genossenschaft oder einem Verein zugerechnet. Für die Tätigkeit der Genossenschaft oder des Vereins
  • besteht eine Steuerbefreiung nach § 5 Absatz 1 Nummer 10 des Körperschaftsteuergesetzes (KStG), und

  • der Grundbesitz ist der begünstigten Tätigkeit zuzuordnen.

Abschlag nach § 15 Absatz 5 GrStG: Das Gebäude oder der Gebäudeteil ist ein Baudenkmal im Sinne des jeweiligen Landesdenkmalschutzgesetzes.

Kreuzen Sie Zeile 47 an, wenn die Voraussetzungen für eine Ermäßigung der Steuermesszahl (ggf. teilweise) weggefallen sind und erläutern Sie den Grund für den Wegfall in den Zeilen 49 ff. näher. Gründe für einen Wegfall der Voraussetzungen für eine Ermäßigung der Steuermesszahl können zum Beispiel sein:
  • Der Wegfall der Wohnraumförderung,

  • ein Eigentumswechsel,

  • Änderungen der Gesellschafterstruktur (Wegfall der Mehrheitsgesellschaftereigenschaft),

  • die Auflösung des Gewinnabführungsvertrags,

  • der Wegfall der Gemeinnützigkeit,

  • der Wegfall der Voraussetzungen für die Körperschaftsteuerbefreiung nach § 5 Absatz 1 Nummer 10 KStG oder

  • der Wegfall der Denkmaleigenschaft.

Sonstige Änderungen

Sonstige Änderungen

Zu Zeile 48

Zu Zeile 48

Bitte kreuzen Sie diese Zeile an, wenn Sie das Finanzamt über eine Änderung informieren möchten, die bisher nicht genannt ist und beschreiben Sie diese in den Zeilen 49 ff.

Beschreibung der Änderungen/Mitteilung an das Finanzamt

Beschreibung der Änderungen/Mitteilung an das Finanzamt

Zu den Zeilen 49 bis 57

Zu den Zeilen 49 bis 57

Beschreiben Sie in den Zeilen 49 ff. die Änderung bitte möglichst detailliert, um Rückfragen des Finanzamts zu vermeiden. Geben Sie insbesondere an, wann die jeweilige Änderung eingetreten ist.

Außerdem können Sie die Freitextfelder nutzen für
  • weitere oder abweichende Angaben bzw. Sachverhalte, die berücksichtigt werden sollen, oder

  • Mitteilungen über eine von Ihnen in dieser Änderungsanzeige zugrunde gelegte Rechtsauffassung, die nicht der Verwaltungsauffassung entspricht.

Sofern der Platz im Freitextfeld nicht ausreicht, nehmen Sie weitere Angaben bitte auf einem gesonderten Blatt vor.

Angaben zu Änderungen der persönlichen Daten (zum Beispiel Anschrift) teilen Sie dem Finanzamt bitte gesondert mit. Entsprechende Formulare finden Sie im Portal „Mein ELSTER" unter „Formulare und Leistungen - Anträge, Einspruch und Mitteilungen".

Unterschrift

Unterschrift

Zu den Zeilen 58 bis 60

Zu den Zeilen 58 bis 60

Unterschreiben Sie bitte die Anzeige eigenhändig. Für geschäftsunfähige oder beschränkt geschäftsfähige sowie bei nicht natürlichen Personen ist die Unterschrift der gesetzlichen Vertreterin oder des gesetzlichen Vertreters erforderlich. Nicht unterschriebene Anzeigen gelten als nicht abgegeben.