Kreuzen Sie in den Zeilen 24 ff. die zutreffende Art der Änderung an. Beschreiben Sie bitte die Änderung in den Zeilen 49 ff. näher.
Hinweis: Haben Sie eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts elektronisch über das Portal „Mein ELSTER“ an die Finanzverwaltung übermittelt, können Sie mit Hilfe der „Datenübernahme“ die Daten aus dieser Erklärung übernehmen, punktuell anpassen und unter Angabe des zutreffenden Feststellungszeitpunktes an die Finanzverwaltung übermitteln. Sie müssen dann nicht alle Daten vollständig neu erfassen.
• Flächenveränderungen• Änderungen bei den Nutzungen• Änderungen bei den Nutzungsteilen• Änderungen bei Nutzungsarten• Änderungen der Bruttogrundfläche• Änderungen der Ertragsmesszahl