GW-4: Anleitung zur Anlage Grundsteuerbefreiung/-vergünstigung zur Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts (Seite 4)

Angaben bei Grundsteuervergünstigungen (Fortsetzung)
4

Abschlag nach § 15 Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 GrStG:
Das Grundstück wird einer Wohnungsbaugesellschaft zugerechnet. Die Wohnungsbaugesellschaft ist als gemeinnützig im Sinne des § 52 der Abgabenordnung anerkannt.

5
Abschlag nach § 15 Absatz 4 Satz 1 Nummer 3 GrStG: Das Grundstück wird einer Genossenschaft oder einem Verein zugerechnet. Für die Tätigkeit der Genossenschaft oder des Vereins
  • besteht eine Steuerbefreiung nach § 5 Absatz 1 Nummer 10 des Körperschaftsteuergesetzes, und

  • der Grundbesitz ist der begünstigten Tätigkeit zuzuordnen.

Der nach § 15 Absatz 4 GrStG erforderliche Antrag gilt durch das Eintragen der jeweiligen Ziffer als gestellt. Ein zusätzliches, gesondertes Antragsschreiben ist nicht erforderlich.

Zu den Zeilen 15 bis 22

Zu den Zeilen 15 bis 22
Füllen Sie bitte die Tabelle aus, wenn die Voraussetzungen für eine Ermäßigung der Steuermesszahl nur für einen Teil des Grundstücks vorliegen. Tragen Sie für jeden von der Grundsteuer befreiten Teil des Grundbesitzes insbesondere die folgenden Daten ein:
  • die Nummer des Gebäudes/Gebäudeteils,

  • die Lage,

  • die Wohn-/Nutzfläche bei Wohngrundstücken bzw. die Bruttogrundfläche bei Nichtwohngrundstücken in Quadratmetern und

  • die Ziffer der Vergünstigung.

Die zutreffende Ziffer können Sie der folgenden Liste entnehmen:
1

Abschlag nach § 15 Absatz 2 GrStG:
Für das Grundstück wurde eine Förderzusage nach § 13 Absatz 3 des Wohnraumförderungsgesetzes erteilt.

2

Abschlag nach § 15 Absatz 3 GrStG:
Für das Grundstück wurde eine Förderzusage nach einem Wohnraumförderungsgesetz eines Landes erteilt.

3

Abschlag nach § 15 Absatz 4 Satz 1 Nummer 1 GrStG:
Das Grundstück wird einer Wohnungsbaugesellschaft zugerechnet. Die Anteile der Wohnungsbaugesellschaft werden mehrheitlich von einer oder mehreren Gebietskörperschaft/en gehalten, und es besteht ein Gewinnabführungsvertrag zwischen der Wohnungsbaugesellschaft und der Gebietskörperschaft beziehungsweise den Gebietskörperschaften.

4

Abschlag nach § 15 Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 GrStG:
Das Grundstück wird einer Wohnungsbaugesellschaft zugerechnet. Die Wohnungsbaugesellschaft ist als gemeinnützig im Sinne des § 52 der Abgabenordnung anerkannt.

5
Abschlag nach § 15 Absatz 4 Satz 1 Nummer 3 GrStG: Das Grundstück wird einer Genossenschaft oder einem Verein zugerechnet. Für die Tätigkeit der Genossenschaft oder des Vereins
  • besteht eine Steuerbefreiung nach § 5 Absatz 1 Nummer 10 des Körperschaftsteuergesetzes, und

  • der Grundbesitz ist der begünstigten Tätigkeit zuzuordnen.

6

Abschlag nach § 15 Absatz 5 GrStG:
Das Gebäude oder der Gebäudeteil ist ein Baudenkmal im Sinne des jeweiligen Landesdenkmalschutzgesetzes.