GW-4: Anleitung zur Anlage Grundsteuerbefreiung/-vergünstigung zur Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts (Seite 4)
Zu den Zeilen 15 bis 22
die Nummer des Gebäudes/Gebäudeteils,
die Lage,
die Wohn-/Nutzfläche bei Wohngrundstücken bzw. die Bruttogrundfläche bei Nichtwohngrundstücken in Quadratmetern und
die Ziffer der Vergünstigung.
Abschlag nach § 15 Absatz 2 GrStG:
Für das Grundstück wurde eine Förderzusage nach § 13 Absatz 3 des Wohnraumförderungsgesetzes erteilt.
Abschlag nach § 15 Absatz 3 GrStG:
Für das Grundstück wurde eine Förderzusage nach einem Wohnraumförderungsgesetz eines Landes erteilt.
Abschlag nach § 15 Absatz 4 Satz 1 Nummer 1 GrStG:
Das Grundstück wird einer Wohnungsbaugesellschaft zugerechnet. Die Anteile der Wohnungsbaugesellschaft werden mehrheitlich von einer oder mehreren Gebietskörperschaft/en gehalten, und es besteht ein Gewinnabführungsvertrag zwischen der Wohnungsbaugesellschaft und der Gebietskörperschaft beziehungsweise den Gebietskörperschaften.
Abschlag nach § 15 Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 GrStG:
Das Grundstück wird einer Wohnungsbaugesellschaft zugerechnet. Die Wohnungsbaugesellschaft ist als gemeinnützig im Sinne des § 52 der Abgabenordnung anerkannt.
besteht eine Steuerbefreiung nach § 5 Absatz 1 Nummer 10 des Körperschaftsteuergesetzes, und
der Grundbesitz ist der begünstigten Tätigkeit zuzuordnen.
Abschlag nach § 15 Absatz 5 GrStG:
Das Gebäude oder der Gebäudeteil ist ein Baudenkmal im Sinne des jeweiligen Landesdenkmalschutzgesetzes.