GW-3: Anleitung zur Anlage Land- und Forstwirtschaft zur Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts (Seite 6)
Landwirtschaftliche Nutzung [1]
Forstwirtschaftliche Nutzung [2]
Bewirtschaftungsbeschränkung Forstwirtschaft [3]
Ein Nachweis in Form eines Katasterauszugs muss vorliegen.
Zu der Bewirtschaftungsbeschränkung Forstwirtschaft zählen ausschließlich die Flächen der forstwirtschaftlichen Nutzung, die eine Bewirtschaftungsbeschränkung als Nationalpark der Zone I haben.
FFH-Gebiete
Wasserschutzgebiete
Windkraftanlagengebiete
Zonen II und III der Nationalparke
Weinbauliche Nutzung [4]
Zu der weinbaulichen Nutzung zählen die Flächen, die zur Erzeugung von Trauben sowie zur Gewinnung von Maische, Most und Wein aus diesen dienen.
die im Ertrag stehenden Rebanlagen
die vorübergehend nicht bestockten Flächen
die noch nicht ertragsfähigen Jungfelder
Wirtschaftsgebäudeflächen, die zur Traubenerzeugung zur Gewinnung von Maische und Most sowie zum Ausbau, der Lagerung und der Vermarktung des Weines genutzt werden, sind als Hofstelle [28] zu erfassen (siehe Erläuterungen zur Nutzung Hofstelle [28]).
Geben Sie bitte bei Wirtschaftsgebäudeflächen der Fass- und Flaschenweinerzeugung zusätzlich die Bruttogrundfläche an (siehe Erläuterungen zur Nutzung Wirtschaftsgebäude der Fass- und Flaschenweinerzeugung [29]).
Gärtnerische Nutzung
zum Anbau von Gemüse
zum Anbau von Blumen- und Zierpflanzen
zum Anbau von Obst
zum Anbau von Baumschulerzeugnissen
Die o. g. Nutzungen unterscheiden sich zusätzlich in Freilandflächen und Flächen unter Glas oder Kunststoff. Zu den Flächen der einzelnen Nutzungen gehören auch Zwischenflächen, Vorgewende und für die Bearbeitung notwendige Wege (Flächen, die den Pflanzenbeständen nicht unmittelbar als Standraum dienen).
Gewächshäuser (z. B. Breitschiff-, Venlo- und Folienhäuser)
Folientunnel (begehbar)
andere Kulturräume (z. B. Treibräume)
Die Größe der Flächen unter Glas und Kunststoffen bemisst sich nach der Größe der überdachten Fläche einschließlich der Umfassungswände, d. h. von der Außenkante zur Außenkante des aufsteigenden Mauerwerks bzw. der Stehwände gemessen.