GW-3: Anleitung zur Anlage Land- und Forstwirtschaft zur Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts (Seite 5)

Durchflussmenge in Liter/Sekunde (l/s) (Fortsetzung)

Beispiel 8: Auf einem Flurstück werden drei Teiche [20] je 500 m² mit einer Durchflussmenge von 15 l/s je Teich zur Aufzucht von Forellen genutzt.

Weitere Flurstücke

Weitere Flurstücke

Zu den Zeilen 15 bis 24, 25 bis 34, 35 bis 44 und 45 bis 54

Tragen Sie bitte weitere Flurstücke Ihres Betriebs der Land- und Forstwirtschaft fortlaufend ein. Auf einem Blatt können Sie bis zu fünf Flurstücke eintragen. Besitzen Sie mehr als fünf, zehn, fünfzehn usw. Flurstücke, fügen Sie bitte jeweils eine weitere

Anlage Land- und Forstwirtschaft (GW-3) bei.

II. Die Nutzungen im Einzelnen

II. Die Nutzungen im Einzelnen
Wählen Sie bitte eine der 34 Nutzungen aus:
1

Landwirtschaftliche Nutzung

2

Forstwirtschaftliche Nutzung

3

Bewirtschaftungsbeschränkung Forstwirtschaft

4

Weinbauliche Nutzung

5

Gemüsebau – Freiland

6

Gemüsebau – unter Glas- und Kunststoffen

7

Blumen und Zierpflanzenbau – Freiland

8

Blumen und Zierpflanzenbau – unter Glas und Kunststoffen

9

Obstbau – Freiland

10

Obstbau – unter Glas und Kunststoffen

11

Baumschulen – Freiland

12

Baumschulen – unter Glas und Kunststoffen

13

Kleingarten- und Dauerkleingartenland

14

Gartenlaube größer 30 m²

15

Hopfen

16

Spargel

17

Wasserflächen ohne oder mit geringer Nutzung (Fischertrag kleiner 1 kg/Ar)

18

Wasserflächen bei stehenden Gewässern (Fischertrag zwischen 1 kg/Ar und 4 kg/Ar)

19

Wasserflächen bei stehenden Gewässern (Fischertrag größer 4 kg/Ar)

20

Wasserflächen bei fließendem Gewässer mit Fischertrag

21

Saatzucht

22

Weihnachtsbaumkulturen

23

Kurzumtriebsplantagen

24

Abbauland

25

Geringstland

26

Unland

27

Windenergie

28

Hofstelle

29

Wirtschaftsgebäude der Fass- und Flaschenweinerzeugung

30

Wirtschaftsgebäude der Imkerei

31

Wirtschaftsgebäude der Wanderschäferei

32

Wirtschaftsgebäude des Pilzanbaus

33

Wirtschaftsgebäude der Produktion von Nützlingen

34

Wirtschaftsgebäude sonstiger Nebenbetriebe*

*Nebenbetriebe sind Produktionszweige, die in einem engen Verhältnis zu dem land- und forstwirtschaftlichen Hauptbetrieb stehen und hierfür genutzt werden. Als solche kommen insbesondere Brennereien, Räuchereien, Sägewerke, Mühlen, Kompostierungen oder die Erzeugung von Winzersekt in Betracht.