GW-3: Anleitung zur Anlage Land- und Forstwirtschaft zur Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts (Seite 3)

Angaben zur Nutzung und zu Teilflächen

Angaben zur Nutzung und zu Teilflächen

Zu den Zeilen 7 bis 14

Ihr Flurstück kann ganz oder mit Teilflächen zu verschiedenen Nutzungen zählen. Gehören Flächenteile nicht zum Betrieb der Land- und Forstwirtschaft, sondern zum Grundvermögen (Wohngrundstück, Geschäftsgrundstück o. ä.), dann füllen Sie bitte für diese eine gesonderte

Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts (GW-

1) mit Anlagen aus.

Für den Fall, dass Sie Miteigentümer eines Flurstücks sein sollten, tragen Sie bitte 100 % der amtlichen Fläche und den Bruchteil der Ihnen gehörenden Fläche als Teilfläche in die entsprechenden Felder „Fläche der Nutzung“ ein.

Im Vordruck können zunächst bis zu acht Teilflächen (Zeilen 7 bis 14) eingetragen werden. Hat Ihr Flurstück mehr als acht Teilflächen, dann führen Sie die Auflistung der Teilflächen bitte in den eigentlich für das nächste Flurstück vorgesehenen Zeilen, beispielsweise in den Zeilen 17 bis 24, fort. Bitte füllen Sie in einem solchen Fall auch die Angaben zum Flurstück, im Beispiel die Zeilen 15 und 16, wieder aus.

Wählen Sie bitte für den Betrieb der Land- und Forstwirtschaft in Zeile 7 (und je nach Anzahl der Teilflächen auch in den Zeilen 8 bis 14) für Spalte 1 eine Nutzung aus. Erläuterungen zu den einzelnen Nutzungen finden Sie weiter unten in dieser Anleitung. Tragen Sie bitte in die Spalte 2 die dazugehörige Fläche bzw. Teilfläche der Nutzung ein. Die Auswahl einer Nutzung in Spalte 1 bedingt grundsätzlich eine Eingabe unter „Fläche der Nutzung" in Spalte 2.

Hinweis: Bei Auswahl der Nutzungen Wirtschaftsgebäude [29]-[34] ist bei der Fläche der Nutzung keine Angabe vorzunehmen; siehe Erläuterungen zur Bruttogrundfläche der Wirtschaftsgebäude.

Beispiel 1: Ein Flurstück (amtliche Fläche: 95.000 m² bzw. 9,5 ha) wird forstwirtschaftlich [2] genutzt.

Beispiel 2: Ein Flurstück (amtliche Fläche: 1.545 m²) wird als Kleingarten [13] genutzt. Auf dem Flurstück wurde eine Gartenlaube > 30 m² [14] (45 m²) errichtet.

Beispiel 3: Ein Flurstück (amtliche Fläche: 12.400 m²) wird als Ackerland [1] genutzt. Zum zu erklärenden Betrieb der Land- und Forstwirtschaft gehört nur ein Miteigentumsanteil mit einer Teilfläche von 8.150 m².

Ertragsmesszahl

Ertragsmesszahl

Die Ertragsmesszahl (EMZ) ist das Ergebnis der Bodenschätzung nach dem Bodenschätzungsgesetz (BodSchätzG) für Ihr Flurstück bzw. für dessen Teilfläche. Sie finden die Ertragsmesszahl in den von Ihrem Land bereitgestellten Informationen oder im Katasterauszug.

Bitte geben Sie die Ertragsmesszahl (EMZ) nur an, wenn Sie eine der folgenden Nutzungen ausgewählt haben:
  • Landwirtschaftliche Nutzung [1]

  • Saatzucht [21]

  • Kurzumtriebsplantagen [23]

Beispiel 4: Ein Flurstück (amtliche Fläche: 15.000 m² bzw. 1,5 ha) wird landwirtschaftlich [1] und forstwirtschaftlich [2] genutzt. Für eine Teilfläche (14.000 m² bzw. 1,4 ha) ist eine EMZ von 6.300 ausgewiesen. Bei der zweiten Teilfläche (1.000 m² bzw. 0,1 ha) wird keine EMZ benötigt.