GW-3: Anleitung zur Anlage Land- und Forstwirtschaft zur Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts (Seite 2)

Feststellungszeitpunkt

Feststellungszeitpunkt

Bitte tragen Sie hier den Feststellungszeitpunkt (Stichtag) ein, zu dem Sie Ihre Angaben machen. Der Stichtag sollte mit den Angaben in der

Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts (GW-1) übereinstimmen.

In welcher Gemeinde liegt Ihr Grundbesitz?

In welcher Gemeinde liegt Ihr Grundbesitz?

Tragen Sie bitte den Namen der Gemeinde ein, in welcher Ihr land- und forstwirtschaftlicher Grundbesitz liegt. Ist Ihr Grundbesitz auf mehrere Gemeinden verteilt, füllen Sie bitte die entsprechende Anzahl an

Anlagen Land-

und Forstwirtschaft (GW-3) aus. Bitte beginnen Sie für jede Gemeinde mit einer neuen Anlage. Sie können unterschiedliche Gemarkungen innerhalb einer Gemeinde gemeinsam auf einer Anlage eintragen.

Angaben zum Flurstück

Angaben zum Flurstück

Zu den Zeilen 5 und 6

Tragen Sie bitte hier die Katasterangaben zu Ihrem Flurstück ein:
  • den Namen der Gemarkung, in welcher das Flurstück liegt

  • die Gemarkungsnummer (6-stellig)

  • die Flur

  • das Flurstückskennzeichen (Flurstückszähler/Flurstücksnenner)

  • die amtliche Flächengröße

Hinweis: Die 6-stellige Gemarkungsnummer beginnt mit einer 2-stelligen Länderkennung, die gegebenenfalls ergänzt werden muss (01: Schleswig-Holstein; 02: Hamburg; 03: Niedersachsen; 04: Bremen; 05: Nordrhein-Westfalen; 06: Hessen; 07: Rheinland-Pfalz; 08: Baden-Württemberg; 09: Bayern; 10: Saarland; 11: Berlin; 12: Brandenburg; 13: Mecklenburg-Vorpommern; 14: Sachsen; 15: Sachsen-Anhalt; 16: Thüringen), und endet mit einer 4-stelligen länderspezifischen Gemarkungsnummer.

Bitte nummerieren Sie alle Flurstücke in dem Feld „lfd. Nr. des Flurstücks" fortlaufend durch, beginnen Sie mit „1".

Sollten Sie Ihrer

Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts mehrere Anlagen (GW-3) beifügen, ach-

ten Sie darauf, dass Sie keine lfd. Nummer doppelt vergeben.

Hinweis: Nicht in jeder Gemarkung sind Fluren vorhanden und nicht jedes Flurstückskennzeichen hat auch einen Flurstücksnenner. Bitte lassen Sie in diesem Fall das entsprechende Feld frei und nehmen Sie keine Eintragung vor.