GW-3: Anleitung zur Anlage Land- und Forstwirtschaft zur Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts (Seite 1)
zur Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts
(Vordruck GW-3)
Diese Anleitung informiert Sie über Ihre steuerlichen Pflichten und hilft Ihnen, den Vordruck richtig auszufüllen.
I. Allgemeines zum Vordruck
Bitte fügen Sie der
Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts (GW-1) die
Anlage Land- und
Forstwirtschaft (GW-3) bei, wenn durch das Finanzamt der Grundsteuerwert für einen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft festzustellen oder eine Fortschreibung durchzuführen ist. Bitte tragen Sie alle Eigentumsflächen eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft in die
Anlage Land- und Forstwirtschaft (GW-3) ein. Wenn Sie
eine Tierhaltung betreiben, füllen Sie bitte die
Anlage Tierbestand (GW-3A) aus und fügen Sie diese der
Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts (GW-1) bei.
Definition Betrieb der Land- und Forstwirtschaft
Wie viele Anlagen brauchen Sie?
Bitte füllen Sie die
Anlage Land- und Forstwirtschaft (GW-3) für jede Gemeinde gesondert aus, in der Sie
land- und forstwirtschaftlichen Grundbesitz haben. Bitte geben Sie sämtliche land- und forstwirtschaftliche Flurstü-
cke, die Ihnen gehören, fortlaufend an.
Wie füllen Sie die Anlage aus?
Bitte listen Sie alle Eigentumsflächen (auch Teilflächen) auf, die zu Ihrem land- und forstwirtschaftlichen Vermögen bzw. dem der Personengemeinschaft (z. B. Eheleute, Lebenspartnerschaft oder Gesellschaft bürgerlichen Rechts) gehören und wählen Sie eine entsprechende Nutzung aus. Nähere Erläuterungen zu den einzelnen Nutzungen finden Sie weiter unten in dieser Anleitung. Tragen Sie bitte außerdem die Größe Ihrer jeweiligen Eigentumsflächen (auch Teilflächen) jeweils in Quadratmetern ein und machen Sie, wenn erforderlich, weitere Angaben zur jeweiligen Nutzung. Einen Großteil der erforderlichen Angaben können Sie den von Ihrem Land bereitgestellten Informationen oder Ihrem Katasterauszug entnehmen.
Benutzen Sie für die Eintragungen nur die zutreffenden Eintragungsfelder. Sofern bei längeren Namen und Be-
zeichnungen der Platz nicht ausreicht, verwenden Sie bitte aussagekräftige Abkürzungen.
Finanzamt und Aktenzeichen bzw. Steuernummern
Das Finanzamt, in dessen Geschäftsbereich Ihr Grundbesitz bzw. der wertvollste Teil davon liegt, und das Aktenzeichen sollten mit den Angaben in der
Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts (GW-1)
übereinstimmen.
Laufende Nummer der Anlage
In eine
Anlage Land- und Forstwirtschaft (GW-3) können bis zu fünf Flurstücke eingetragen werden. Sollte
Ihr Betrieb der Land- und Forstwirtschaft mehr Flurstücke umfassen, dann füllen Sie bitte weitere
Anlagen Land-
und Forstwirtschaft (GW-3) aus. Bitte nummerieren Sie die Anlagen in den dafür vorgesehenen Feldern.