GW-2: Anleitung zur Anlage Grundstück zur Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts (Seite 6)
Bruttogrundfläche
Zusätzliche Angabe bei Wohnungs-/Teileigentum
Zur Zeile 36
Wohnungs- und Teileigentum liegt vor, wenn der Antrag auf Eintragung beim Grundbuchamt abgegeben wird. Bitte erkundigen Sie sich gegebenenfalls beim Notar, wann dieser den Antrag beim Grundbuchamt eingereicht hat. Tragen Sie hier bitte dieses Datum ein. Eine Eintragung ist nur bei neu begründetem Wohnungs- oder Teileigentum erforderlich, wenn also noch kein Wohnungs- oder Teileigentumsgrundbuchblatt vorliegt.