zur Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts
1 = unbebautes Grundstück
2 = Einfamilienhaus3 = Zweifamilienhaus4 = Mietwohngrundstück5 = Wohnungseigentum
6 = Teileigentum7 = Geschäftsgrundstück8 = gemischt genutztes Grundstück9 = sonstiges bebautes Grundstück
Bei Ein- und Zweifamilienhäusern und Wohnungseigentum: Wohn- und Nutzfläche insgesamt angeben.
Bei Mietwohngrundstücken: nur Wohnfläche angeben (Nutzflächen zusätzlich in Zeilen 15 bis 18 eintragen).