GW-1: Anleitung zur Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts (Seite 6)

Eigentumsverhältnisse (Fortsetzung)

Erbengemeinschaft (Ziffer 5):
Das Grundstück oder der Betrieb der Land- und Forstwirtschaft gehört einer Erbengemeinschaft.

Bruchteilsgemeinschaft (Ziffer 6):
Das Grundstück oder der Betrieb der Land- und Forstwirtschaft gehört mehreren Personen. Sie haben Miteigentum nach Bruchteilen (eingetragen im Grundbuch). Über den eigenen Anteil kann jede Miteigentümerin bzw. jeder Miteigentümer frei verfügen, das heißt, der Anteil kann verkauft, belastet oder vererbt werden.

Grundstücksgemeinschaft (Ziffern 7 bis 9):
Das Grundstück oder der Betrieb der Land- und Forstwirtschaft gehört einer Personengesellschaft (zum Beispiel einer Offenen Handelsgesellschaft (OHG), einer Kommanditgesellschaft (KG), einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) etc.). Die Personengesellschaft ist selbst Eigentümerin, nicht die an ihr beteiligten Personen.
Wählen Sie bitte die zutreffende Eintragungsmöglichkeit aus, wenn an der Grundstücksgemeinschaft ausschließlich natürliche Personen oder ausschließlich juristische Personen beteiligt sind. Ist beides nicht der Fall oder sind sowohl natürliche als auch juristische Personen an der Gesellschaft beteiligt, wählen Sie hier „andere Grundstücksgemeinschaft" aus.

Angaben zu Gemeinschaften

Angaben zu Gemeinschaften

Zu den Zeilen 33 bis 40

Zu den Zeilen 33 bis 40

Wenn das Grundstück einer Gemeinschaft ohne geschäftsüblichen Namen (z. B. Erbengemeinschaft, Gesellschaft bürgerlichen Rechts, Bruchteilsgemeinschaft) gehört, tragen Sie hier bitte den Anredeschlüssel und eine Bezeichnung der Gemeinschaft ein, z. B. „Erbengemeinschaft nach Max Muster" oder „Grundstücksgemeinschaft Muster/Musterstraße".

Den einzutragenden Anredeschlüssel können Sie der untenstehenden Liste entnehmen:
01

ohne Anrede

08

Erbengemeinschaft

09

Arbeitsgemeinschaft

10

Grundstücksgemeinschaft

11

Gesellschaft bürgerlichen Rechts

15

Wohnungseigentümergemeinschaft

Sollte das Grundstück im Miteigentum von mehr als drei Personen stehen oder besteht eine Erbengemeinschaft oder Grundstücksgemeinschaft aus mehr als drei Personen, tragen Sie bitte in Zeile 40 eine „1“ ein und geben Sie alle weiteren Miteigentümer(innen) bzw. Beteiligten auf der

Anlage Feststellungsbeteiligte (GW-1A) an.

Eigentümerangaben

Eigentümerangaben

Zu den Zeilen 41 bis 94

Zu den Zeilen 41 bis 94
Tragen Sie bitte zu jeder Eigentümerin bzw. zu jedem Eigentümer die erforderlichen Daten ein. Den einzutragenden Anredeschlüssel können Sie der untenstehenden Liste entnehmen:
01

ohne Anrede

02

Herrn

03

Frau

07

Firma

08

Erbengemeinschaft

09

Arbeitsgemeinschaft

10

Grundstücksgemeinschaft

11

Gesellschaft bürgerlichen Rechts

12

Sozietät

13

Praxisgemeinschaft

14

Betriebsgemeinschaft

15

Wohnungseigentümergemeinschaft

16

Partnergesellschaft

17

Partenreederei

Gehört das Grundstück Ehegatten oder einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, füllen Sie bitte die Zeilen 41 bis 76 für jede Person aus. Bei Ehegatten oder Lebenspartnern (Eigentumsverhältnis 4 in Zeile 32) mit gemeinsamer Anschrift ist keine Eintragung in den Zeilen 62 bis 65 vorzunehmen.