GW-1: Anleitung zur Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts (Seite 4)

Geben Sie in Zeile 11, 14, 17 und 20 jeweils zusätzlich an, zu welchem Anteil das Flurstück der wirtschaftlichen Einheit zuzuordnen ist. Das ist zum Beispiel der Miteigentumsanteil laut Grundbuch oder eine anteilige Flurstücksfläche. In der Regel ist das gesamte Flurstück zu 100 % = Zähler: 1 und Nenner: 1 der wirtschaftlichen Einheit zuzuordnen (außer zum Beispiel bei Eigentumswohnungen). Die Eingabe des Nenners ist maximal siebenstellig möglich. Einen Miteigentumsanteil mit mehr als sieben Stellen im Nenner (zum Beispiel 456.789 (Zähler) / 10.000.000 (Nenner)) können Sie beispielsweise wie folgt eintragen:

45678,9 (Zähler) / 1.000.000 (Nenner)

4567,89 (Zähler) / 100.000 (Nenner)

456,789 (Zähler) / 10.000 (Nenner)

45,6789 (Zähler) / 1.000 (Nenner).

Gibt es für das Grundstück nur einen Bodenrichtwert, geben Sie in den Zeilen 11, 14, 17 und 20 unter „enthalten in“ den Schlüsselwert: 1 ein. Gibt es mehrere Bodenrichtwerte, tragen Sie diese in der Anlage Grundstück in Zeile 4 und 5 ein und geben hier an, ob für das Flurstück der Bodenrichtwert der ersten Fläche (Schlüsselwert:1), der zweiten Fläche (Schlüsselwert: 2) oder beider Flächen (Schlüsselwert: 3) maßgebend ist.

Beispiel 1: Sie sind Eigentümerin oder Eigentümer einer Wohnung in einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Die Gesamtfläche des Grundstücks ist 1.500 m². Zu Ihrem Wohnungseigentum gehört ein Miteigentumsanteil in Höhe von 333/10.000 an dem gemeinschaftlichen Eigentum (hier: Grund und Boden). Tragen Sie als Fläche des Grundstücks 1.500 m² ein. Als Anteil ist „333/10.000" einzutragen.

Beispiel 2: Ehegatten oder Lebenspartner sind je zur Hälfte Eigentümer eines Flurstücks 1 (Gesamtfläche: 500 m²), zu dem 1/10 Miteigentumsanteil an einer Garagenhoffläche auf Flurstück 2 (Gesamtfläche: 100 m², wovon 10 m² zu der wirtschaftlichen Einheit (z. B. „Einfamilienhaus") zählen) gehört. Als Fläche zu Flurstück 1 sind „500 m²" und zu Flurstück 2 „100 m²" einzutragen. Als Anteil zu Flurstück 1 ist „1/1" und zu Flurstück 2 „1/10" einzutragen. Die Eigentumsverhältnisse werden in Zeile 32 abgefragt. Die Anteile der Ehegatten oder Lebenspartner am Grundstück werden in Zeilen 51 und 69 angegeben (hier jeweils „1/2").

Beispiel 3: Sie sind Eigentümerin oder Eigentümer eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs auf einem insgesamt 1.000 m² großen Flurstück. Hiervon entfallen 100 m² auf den als Grundvermögen zu bewertenden Wohnteil Ihres Betriebs. 900 m² werden land- und forstwirtschaftlich genutzt. Tragen Sie als Fläche des Grundstücks 1.000 m² ein. Als Anteil ist 1/10 einzutragen. Die land- und forstwirtschaftlich genutzte Fläche ist in der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts für Ihren Betrieb (dort in der Anlage Land- und Forstwirtschaft, Vordruck GW-3) zu erfassen.

In Zeile 21 ist eine „1“ einzutragen, wenn der Platz für die Angabe aller Flurstücke des Grundvermögens nicht ausreicht. Die weiteren Flurstücke des Grundvermögens sind formlos auf einem gesonderten Blatt anzugeben.