GW-1: Anleitung zur Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts (Seite 3)
Lage des Grundstücks/Betriebs der Land- und Forstwirtschaft
Zu den Zeilen 5 bis 8
Vordruck Feststellungserklärung (GW-1) und
Anlage Grundstück (GW-2)
Vordruck Feststellungserklärung (GW-1) und
Anlage Land- und Forstwirtschaft (GW-3) und ggf.
Anlage Tierbestand (GW-3A)
In die Zeilen 5 bis 7 tragen Sie bitte alle Adressdaten zur Lage des Grundstücks/Betriebs der Land- und Forstwirtschaft in die entsprechenden Felder ein. In das Feld „Zusatzangaben“ in Zeile 6 können Sie zum Beispiel eine Wohnungsnummer oder Teileigentumsnummer eintragen. In Zeile 8 tragen Sie bitte eine „1“ ein, wenn die wirtschaftliche Einheit in mehreren hebeberechtigten Gemeinden liegt.
Ausführliche Angaben zu den Flurstücken eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs/einzelnen land- und forstwirtschaftlich nutzbaren Flächen sind zwingend in der
Anlage Land- und Forstwirtschaft (GW-3) vorzunehmen.
Hinweis: Für einzelne land- und forstwirtschaftlich nutzbare Flächen liegen grundsätzlich keine Adressdaten vor. In diesen Fällen tragen Sie bitte nur in das Feld „Ort“ die Gemeinde ein, in der sich das Flurstück befindet. Erstrecken sich die einzelnen land- und forstwirtschaftlich nutzbaren Flächen über mehrere Gemeinden, so tragen Sie bitte hier die Gemeinde ein, in der der flächenmäßig größte Teil liegt.
Gemarkungen(en) und Flurstück(e) des Grundvermögens
Zu den Zeilen 9 bis 21
in Zeile 9 den Namen der Gemarkung,
in Zeile 10 die Nummer des Grundbuchblatts, die Flur- und die Flurstücksnummer oder sonst übliche Katasterbezeichnungen sowie die Gesamtfläche des Flurstücks ein.
Diese Angaben finden Sie in Ihrem Grundbuchauszug. In Erbbaurechtsfällen tragen Sie bitte die Nummer des Grundbuchblatts der oder des Erbbauberechtigten ein.
Hinweis: Nicht in jeder Gemarkung sind Fluren vorhanden und nicht jedes Flurstückskennzeichen hat auch einen Flurstücksnenner. Bitte lassen Sie in dem Fall das entsprechende Feld frei und nehmen Sie keine Eintragung vor.