Gemeinsamer Antrag auf Erteilung von Erlaubnissen für Verbundspielhallen nach § 10a in Verbindung mit § 2 ThürSpielhallenG - (Thüringen) (Seite 5)

2. Angaben und Unterlagen zur mitantragstellenden Spielhalle (Fortsetzung)
Notwendige Angaben und Unterlagen ¹) (Fortsetzung)
Nachweis über den Bestand der Spiehallen seit mindestens dem 01.01.2020 ohne Unterbrechung
Die Baugenehmigung für die Betriebsräume
Ein Grundriss für die Betriebsräume, aus denen sich auch die Anzahl der Quadratmeter ergibt
Die Betriebsräume sind, soweit nicht umstehend benannt, auf einem Beiblatt zusammengestellt.
Dieses
Zertifizierung nach § 3a ThürSpielhallenG durch eine unabhängige Prüforganisation, die bei der nationalen Akkreditierungsstelle gemäß DIN ISO/IEC 17065, Ausgabe Januar 2013, akkreditiert sein muss ¹)
Darstellung/Erklärung, ob in dem Gebäude oder Gebäudekomplex, in dem die Spielhalle betrieben werden soll, noch eine oder mehrere andere Spielhallen außer den antragstellenden Verbund- spielhallen untergebracht sind und ob eine andere Spielhalle außer den antragstellenden Verbundspielhallen in einem Abstand von weniger als 500 Meter Luftlinie (gemessen von Eingangstür zu Eingangstür) entfernt liegt (§ 3 Abs. 1 Satz 1 ThürSpielhallenG) ²)
Darstellung/Erklärung, ob eine Kinder- oder Jugend- einrichtung, Suchtberatungsstelle oder vergleichbare soziale Einrichtung 300 m zur Spielhalle, gemessen von der am nächsten liegenden Gebäudeecke der Spiel- halle zur nächstliegenden Grundstücksecke der Einrichtung, betrieben wird (vgl. § 3 Abs. 2 ThürSpielhallenG) ³)
Sozialkonzept, 4) Angabe der für die Entwicklung und Umsetzung des Sozialkonzepts verantwortlichen Personen (vgl. § 4 Abs. 5 Satz 3 ThürSpielhallenG, ggf. in Verbindung § 1 ThürSpielhallenVO)
Nachweis über die Sachkundeunterrichtung 5) für den Spielhallenbetreiber (vgl. § 3 ThürSpielhallenVO)
Nachweis über die besondere Schulung des Personals (vgl. § 4 Abs. 5 Satz 3 ThürSpielhallenG in Verbindung mit § 2 ThürSpielhallenVO und § 6 Abs. 2 Satz 3 Nr. 3 GlüStV 2021)
für Personal ohne weitere Verantwortung
für Personal, die für die Entwicklung und Umsetzung des Sozialkonzepts verantwortlich sind
Nachweis über den Anschluss an das zentrale, spielformübergreifende Sperrsystem nach § 8 ff. Glücksspielstaatsvertrag 2021

Ich versichere / Wir versichern, dass die vorstehenden Fragen richtig beantwortet wurden.

Unterschrift
1)

Der Nachweis über die Einleitung eines Zertifizierungsverfahrens für Anträge ist bis zum 31.12.2023 zu erbringen (vgl. § 12 Abs. 2 Thüringer Spielhallenverordnung).

2)

Ausnahme ist nach § 3 Abs. 3 ThürSpielhallenG möglich, aber ein in Abstand von 100 m Luftlinie, gemessen von Eingangstür zu Eingangstür, der Spielhallen voneinander darf hierbei jedoch nicht unterschritten werden.

3)

Ausnahme ist nach § 3 Abs. 2 Satz 3 ThürSpielhallenG möglich, aber ein Abstand von 100 m zwischen der Spielhalle und der Einrichtung darf hierbei nicht unterschritten werden.

4)

Ein Muster-Sozialkonzept für zertifizierte Spielhallen kann bei https://wirtschaft.thueringen.de/fileadmin/wirtschaft/wirtschaftsverwaltung/Sozialkonzept_v6_zert_Spielhallen_2022_01.pdf heruntergeladen werden.

5)

Der Nachweis über die Anmeldung zur Sachkundeunterrichtung ist bis zum 31.12.2023 zu erbringen (vgl. § 12 Abs. 3 Thüringer Spielhallenverordnung).