Gemeinsamer Antrag auf Erteilung von Erlaubnissen für Verbundspielhallen nach § 10a in Verbindung mit § 2 ThürSpielhallenG - (Thüringen) (Seite 3)

1. Angaben und Unterlagen zur primären Spielhalle (Fortsetzung)
Notwendige Angaben und Unterlagen ¹) (Fortsetzung)
Darstellung/Erklärung, ob eine Kinder- oder Jugend- einrichtung, Suchtberatungsstelle oder vergleichbare soziale Einrichtung 300 m zur Spielhalle, gemessen von der am nächsten liegenden Gebäudeecke der Spiel- halle zur nächstliegenden Grundstücksecke der Einrichtung, betrieben wird (vgl. § 3 Abs. 2 ThürSpielhallenG) ¹)
Sozialkonzept²), Angabe der für die Entwicklung und Umsetzung des Sozialkonzepts verantwortlichen Personen (vgl. § 4 Abs. 5 Satz 3 ThürSpielhallenG i. V. m. § 1 Thüringer Spielhallenverordnung)
Nachweis über die Sachkundeunterrichtung³) für den Spielhallenbetreiber (vgl. § 3 ThürSpielhallenVO)
Nachweis über die besondere Schulung des Personals (vgl. § 4 Abs. 5 Satz 3 ThürSpielhallenG in Verbindung mit § 2 ThürSpielhallenVO und § 6 Abs. 2 Satz 3 Nr. 3 GlüStV 2021)
für Personal ohne weitere Verantwortung
für Personal, die für die Entwicklung und Umsetzung des Sozialkonzepts verantwortlich sind
Nachweis über den Anschluss an das zentrale, spielformübergreifende Sperrsystem nach § 8 ff. Glücksspielstaatsvertrag 2021

Ich versichere / Wir versichern, dass die vorstehenden Fragen richtig beantwortet wurden.

Unterschrift

2. Angaben und Unterlagen zur mitantragstellenden Spielhalle

2. Angaben und Unterlagen zur mitantragstellenden Spielhalle

Angaben zum Antragsteller (bei juristischen Personen Personalien der Vertreter):

Angaben zum Antragsteller (bei juristischen Personen Personalien der Vertreter):
Geschlecht
Hauptwohnung
Staats- angehörigkeit
1)

Ausnahme ist nach § 3 Abs. 2 Satz 3 ThürSpielhallenG möglich, aber ein Abstand von 100 m zwischen der Spielhalle und der Einrichtung darf hierbei nicht unterschritten werden.

2)

Ein Muster-Sozialkonzept für zertifizierte Spielhallen kann bei https://wirtschaft.thueringen.de/fileadmin/wirtschaft/wirtschaftsverwaltung/Sozialkonzept_v6_zert_Spielhallen_2022_01.pdf heruntergeladen werden.

3)

Der Nachweis über die Anmeldung zur Sachkundeunterrichtung ist bis zum 31.12.2023 zu erbringen (vgl. § 12 Abs. 3 Thüringer Spielhallenverordnung).