Ich versichere / Wir versichern, dass die vorstehenden Fragen richtig beantwortet wurden.
Ausnahme ist nach § 3 Abs. 2 Satz 3 ThürSpielhallenG möglich, aber ein Abstand von 100 m zwischen der Spielhalle und der Einrichtung darf hierbei nicht unterschritten werden.
Ein Muster-Sozialkonzept für zertifizierte Spielhallen kann bei https://wirtschaft.thueringen.de/fileadmin/wirtschaft/wirtschaftsverwaltung/Sozialkonzept_v6_zert_Spielhallen_2022_01.pdf heruntergeladen werden.
Der Nachweis über die Anmeldung zur Sachkundeunterrichtung ist bis zum 31.12.2023 zu erbringen (vgl. § 12 Abs. 3 Thüringer Spielhallenverordnung).