Im Einzelfall kann die zuständige Erlaubnisbehörde zusätzliche Unterlagen verlangen bzw. auf einzelne Unterlagen verzichten. Erkundigen Sie sich deshalb rechtzeitig.
Der Nachweis über die Einleitung eines Zertifizierungsverfahrens für Anträge ist bis zum 31.12.2023 zu erbringen (vgl. § 12 Abs. 2 Thüringer Spielhallenverordnung).
Ausnahme ist nach § 3 Abs. 3 ThürSpielhallenG möglich, aber ein in Abstand von 100 m Luftlinie, gemessen von Eingangstür zu Eingangstür, der Spielhallen voneinander darf hierbei jedoch nicht unterschritten werden.