Im Einzelfall kann die zuständige Erlaubnisbehörde zusätzliche Unterlagen verlangen bzw. auf einzelne Unterlagen verzichten. Erkundigen Sie sich deshalb rechtzeitig.
Eine Zertifizierung ist dann notwendig, wenn Ausnahmen vom Mindestabstand zu anderen Spielhallen und/oder Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie Suchtberatungs- und vergleichbaren Stellen erteilt werden sollen und/oder die Gesamtzahl der Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit erhöht werden soll.