Antrag auf Erteilung von Erlaubnissen für Verbundspielhallen nach § 10a i.V.m. § 2 ThürSpielhallenG (Seite 2)

1. Angaben und Unterlagen zur primären Spielhalle (Fortsetzung)

Beschreibung bzw. Bezeichnung der Spielgeräte bzw. des genehmigungspflichtigen Spieles:

Beschreibung bzw. Bezeichnung der Spielgeräte bzw. des genehmigungspflichtigen Spieles:

Aufgestellt werden sollen:

Veranstaltungs- / Aufstellungsort mit Anschrift (Veranstaltungsraum), genaue Beschreibung:

Notwendige Angaben und Unterlagen ¹)

Notwendige Angaben und Unterlagen ¹)
Für den / die Antragsteller/in ist ein Führungszeugnis (zur Vorlage bei der Behörde)
Für den / die Antragsteller/in ist eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (zur Vorlage bei einer Behörde)
Auszug aus dem Handels- oder Genossenschaftsregister ist
Auskunft aus dem elektronischen Vollstreckungsportal
Bescheinigung in Steuersachen
Nachweis über den Bestand der Spiehallen seit mindestens dem 01.01.2020 ohne Unterbrechung
Die Baugenehmigung für die Betriebsräume
Ein Grundriss für die Betriebsräume, aus denen sich auch die Anzahl der Quadratmeter ergibt
Die Betriebsräume sind, soweit nicht umstehend benannt, auf einem Beiblatt zusammengestellt.
Dieses
Zertifizierung nach § 3a ThürSpielhallenG durch eine unabhängige Prüforganisation, die bei der nationalen Akkreditierungsstelle gemäß DIN ISO/IEC 17065, Ausgabe Januar 2013, akkreditiert sein muss
Darstellung/Erklärung, ob in dem Gebäude oder Gebäudekomplex, in dem die Spielhalle betrieben werden soll, noch eine oder mehrere andere Spielhallen außer den antragstellenden Verbund- spielhallen untergebracht sind und ob eine andere Spielhalle außer den antragstellenden Verbundspielhallen in einem Abstand von weniger als 500 Meter Luftlinie (gemessen von Eingangstür zu Eingangstür) entfernt liegt (§ 3 Abs. 1 Satz 1 ThürSpielhallenG) ²)
1)

Im Einzelfall kann die zuständige Erlaubnisbehörde zusätzliche Unterlagen verlangen bzw. auf einzelne Unterlagen verzichten. Erkundigen Sie sich deshalb rechtzeitig.

2)

Ausnahme ist nach § 3 Abs. 3 ThürSpielhallenG möglich, aber ein in Abstand von 100 m Luftlinie, gemessen von Eingangstür zu Eingangstür, der Spielhallen voneinander darf hierbei jedoch nicht unterschritten werden.