Antrag auf Erteilung von Erlaubnissen für Verbundspielhallen nach § 10a i.V.m. § 2 ThürSpielhallenG (Seite 5)

Notwendige Angaben und Unterlagen ¹) (Fortsetzung)
Ein Grundriss für die Betriebsräume, aus denen sich auch die Anzahl der Quadratmeter ergibt
Die Betriebsräume sind, soweit nicht umstehend benannt, auf einem Beiblatt zusammengestellt.
Dieses
Zertifizierung nach § 3a ThürSpielhallenG durch eine unabhängige Prüforganisation, die bei der nationalen Akkreditierungsstelle gemäß DIN ISO/IEC 17065, Ausgabe Januar 2013, akkreditiert sein muss
Darstellung/Erklärung, ob in dem Gebäude oder Gebäudekomplex, in dem die Spielhalle betrieben werden soll, noch eine oder mehrere andere Spielhallen außer den antragstellenden Verbund- spielhallen untergebracht sind und ob eine andere Spielhalle außer den antragstellenden Verbundspielhallen in einem Abstand von weniger als 500 Meter Luftlinie (gemessen von Eingangstür zu Eingangstür) entfernt liegt (§ 3 Abs. 1 Satz 1 ThürSpielhallenG) ²)
Darstellung/Erklärung, ob eine Kinder- oder Jugend- einrichtung, Suchtberatungsstelle oder vergleichbare soziale Einrichtung 300 m zur Spielhalle, gemessen von der am nächsten liegenden Gebäudeecke der Spiel- halle zur nächstliegenden Grundstücksecke der Einrichtung, betrieben wird (vgl. § 3 Abs. 2 ThürSpielhallenG) ³)
Sozialkonzept, Angabe der für die Entwicklung und Umsetzung des Sozialkonzepts verantwortlichen Personen (vgl. § 4 Abs. 5 Satz 3 ThürSpielhallenG)
Nachweis über die besondere Schulung des Personals (§ 10a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 ThürSpielhallenG)
Nachweis über den Anschluss an das zentrale, spielformübergreifende Sperrsystem nach § 8 ff. Glücksspielstaatsvertrag 2021
Ich versichere / Wir versichern, dass die vorstehenden Fragen richtig beantwortet wurden.
Unterschrift

3. Angaben und Unterlagen zur mitantragstellenden Spielhalle

3. Angaben und Unterlagen zur mitantragstellenden Spielhalle

Angaben zum Antragsteller (bei juristischen Personen Personalien der Vertreter):

Angaben zum Antragsteller (bei juristischen Personen Personalien der Vertreter):
Geschlecht
2)

Ausnahme ist nach § 3 Abs. 3 ThürSpielhallenG möglich, aber ein in Abstand von 100 m Luftlinie, gemessen von Eingangstür zu Eingangstür, der Spielhallen voneinander darf hierbei jedoch nicht unterschritten werden.

3)

Ausnahme ist nach § 3 Abs. 2 Satz 3 ThürSpielhallenG möglich, aber ein Abstand von 100 m zwischen der Spielhalle und der Einrichtung darf hierbei nicht unterschritten werden.