Im Einzelfall kann die zuständige Erlaubnisbehörde zusätzliche Unterlagen verlangen bzw. auf einzelne Unterlagen verzichten. Erkundigen Sie sich deshalb rechtzeitig.
Ausnahme ist nach § 3 Abs. 3 ThürSpielhallenG möglich, aber ein in Abstand von 100 m Luftlinie, gemessen von Eingangstür zu Eingangstür, der Spielhallen voneinander darf hierbei jedoch nicht unterschritten werden.