Nachweis der Pflichtversicherung für Wohnimmobilienverwalter nach § 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 GewO (ohne Personenhandelsgesellschaft)

Angaben

Versicherungsschutz zum Nachweis der Pflichtversicherung für Wohnimmobilienverwalter
nach § 34c Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 Gewerbeordnung (GewO)

Versicherungsbestätigung
Zur Vorlage bei Ihrer zuständigen Erlaubnisbehörde bestätigen wir, dass Sie ab dem
Tag
Monat
Jahr

eine Berufshaftpflichtversicherung nach § 34c Absatz 2 Nummer 3 GewO bei unserer Gesellschaft abgeschlossen haben, die die Voraussetzungen der § 15 und § 15a der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) erfüllt.

Die vereinbarte Versicherungssumme für Vermögensschäden beträgt mindestens 500.000 EUR je Versicherungsfall. Die Höchstleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt mindestens 1.000.000 EUR.

Unterschrift des Vertretungsberechtigten des Versicherungsunternehmens