Hinweis: Die Auskunft/Auskünfte ist/sind bei der jeweiligen Wohnsitzgemeinde zur Vorlage bei einer Behörde zu beantragen, d. h. sie wird/werden direkt übersandt. Es ist unerlässlich, dass Sie bei der Beantragung die genaue Anschrift der zuständigen Erlaubnisbehörde sowie den Verwendungszweck „Antrag auf Erlaubnis nach § 34f Abs. 1 Satz 1 GewO“ angeben. Die Auskunft/Auskünfte darf/dürfen nicht älter als drei Monate sein.